Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben

vor 2 Wochen


RheinMainGebiet, Deutschland Gymnasium Nord Vollzeit 60.000 € - 80.000 € pro Jahr

Gymnasium Nord: Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung von zusätzlichen Aufgaben

Gymnasium Nord

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Über uns

Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.

Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage:

Ihre Aufgaben

  • Fertigstellung, Koordination und Evaluation des schulinternen Förderkonzepts (Verzahnung von Diagnostik, Regelunterricht sowie Kompensations- und Enrichmentangeboten in Deutsch, Mathematik und modernen Fremdsprachen sowie Überprüfung der Wirksamkeit)
  • Neukonzeption und Organisation des Förderangebots Deutsch
  • LRS-Diagnostik und LRS-Beratung von Lernenden, Eltern und Lehrkräften
  • Konzeptionelle Revision der Förderplanung durch Implementierung von Methoden selbstregulierten, individualisierenden Lernens
  • Entwicklung und Etablierung von Maßnahmen, um Lernabbrüche in den zweiten Fremdsprachen zu vermeiden

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:

  • Lehramt für Gymnasien im Fach Deutsch (Sek I und Sek II)
  • Bewährung im bisherigen Statusamt oder mindestens dreijährige Dienstzeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:

  • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Förderung von Sprach- und Lesekompetenz sowie der LRS-Diagnostik, -Beratung und –Förderung
  • Lehramt für Gymnasien in einer am Gymnasium Nord unterrichteten 2. Fremdsprache, idealerweise Spanisch (Sek I und Sek II)
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Einsatz und in der Wirksamkeitskontrolle von Methoden des individualisierten Lernens
  • Innovationsfähigkeit und Eigeninitiative
  • Erfahrungen in der Steuerung schulinterner Entwicklungsprojekte unter Beteiligung des Gesamtkollegiums
  • Fähigkeit, Prozesse des kompetenzorientierten Lernens anzuleiten, zu koordinieren und nachhaltig zu verankern
  • Erfahrung in der Planung, Steuerung und Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung des Unterrichts
  • Erfahrungen im Umgang mit Instrumenten der Unterrichtsevaluation, Kompetenz in der Anwendung, Auswertung und Interpretation von Vergleichsarbeiten und Diagnosetools
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Genderkompetenz

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.

Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

  • Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).



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