Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben

vor 1 Woche


RheinMainGebiet, Deutschland Carl-von-Weinberg-Schule Vollzeit 60.000 € - 90.000 € pro Jahr

Oberstudienrat/-rätin (m/w/d) zur Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben

Carl-von-Weinberg-Schule

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Ihre Aufgaben

Koordination und Weiterentwicklung der Berufsorientierung

  • Organisation und Weiterentwicklung der Berufsorientierung (BO) in der Sekundarstufe I sowie Fortschreibung des schulischen BO-Curriculums.
  • Verankerung der Berufsorientierung im schulischen Qualitätsmanagement und Integration in das Selbstgesteuerte Lernen; damit verbunden Aufgaben im Bereich der Schulentwicklung.
  • Einsatz und Weiterentwicklung digitaler Tools (z. B. Berufswahl-App) zur Unterstützung der Berufsorientierung.

  • Koordination von Betriebspraktika sowie Organisation schulinterner und externer Berufs- und Bildungsmessen.

  • Betreuung von Firmenkontakten und externen Partnern; Ausbau der Zusammenarbeit mit außerschulischen Lernorten.

  • Förderung der dualen Karriere von Sportlerinnen und Sportlern in Kooperation mit Partnern des Sports (z. B. Olympiastützpunkt).

  • Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und weiteren Institutionen zur individuellen Berufs- und Studienberatung.

  • Fortbildungsmanagement und Unterstützung der Fachschaften bei der Integration von BO-Inhalten in den Fachunterricht.

  • Evaluation und Öffentlichkeitsarbeit: systematische Auswertung bestehender Maßnahmen sowie Präsentation und Dokumentation der BO-Arbeit.

  • Elternarbeit: Information, Beratung und Einbindung der Eltern in den Prozess der Berufs- und Studienorientierung.

Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).

Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:

  • Lehramt für Gymnasien
  • Bewährung im bisherigen Statusamt oder mindestens dreijährige Dienstzeit im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:

  • Erfahrung in der Koordination schulübergreifender Netzwerke (z.B. der Talent Company)

  • Team- und Kooperationsfähigkeit sowie Erfahrungen im Umgang mit dualen Karrierewegen, insbesondere im Umfeld von Schülern mit sportlichem Leistungsprofil / mit dem Schwerpunkt Sportförderung

  • Erfahrungen im Umgang mit der Berufswahl-App, Kompo 7 und weiteren digitalen Tools

  • Bereitschaft zur persönlichen Weiterbildung
  • Initiierung und Steuerung digitaler BO-Tools
  • Erfahrungen im Bereich "selbstgesteuertes Lernen" in Anlehnung an das Dalton-Prinzip
  • Nachgewiesene Mitarbeit an Schulentwicklungsaufgaben
  • Nachgewiesene Erfahrungen in der Umsetzung und Evaluation im Bereich Schulentwicklung und Initiative bei der Entwicklung neuer Konzepte
  • Flexibilität und Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten

  • Dialogfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit

  • Planungs- und Kooperationskompetenz, Organisationsfähigkeit
  • Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein

  • Innovationsfähigkeit und Initiative

  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
  • Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage möglichst im PDF-Format hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.

Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

  • Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
  • Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle

  • Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main

  • Die Gesamtschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte am Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. § 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen. Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom entsprechend.

Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).



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