Rektorin/rektor An Einer Gesamtschule Zur Wahrnehmung Von Schulleitungsaufgaben

vor 2 Wochen


Bebra, Deutschland Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis Vollzeit

**Über Uns**:
**Ihre Aufgaben**:
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus dem Schulgesetz, der Dienstordnung, dem schulinternen Geschäftsverteilungsplan, dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (Amtsblatt 01/18) und den allgemeinen Hinweisen zu den Ausschreibungen im Hessenportal ergeben.

Weiterhin wird die Wahrnehmung folgender Aufgaben besonders gefordert:
Unterstützung der Schulleitung und des Kollegiums bei:

- der Planung und konzeptionellen Organisation der Förderstufe, insb. der Durchführung von Schüleraufnahmen, der Klassen
- und Kursbildungen in der Förderstufe, der Einschulung in Klasse 5 und Elternabenden
- der Leitung von pädagogischen Konferenzen
- der pädagogischen Beratung und Unterstützung von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern in der Förderstufe
- der pädagogischen und organisatorischen Weiterentwicklung der Förderstufe, insb. der Erstellung des Unterrichtsverteilungsplans, der Zusammenarbeit mit den Primarstufen im Übergang 4/5 und den Schulzweigleitungen 7 im Übergang 6/7 zur Gestaltung der Übergänge, der Durchführung von Informationsveranstaltungen und Organisation von schulischen Veranstaltungen im Verantwortungsbereich
- der Koordinierung der Aufgaben im Zusammenhang mit der inklusiven Beschulung und der Kooperation mit dem BFZ sowie den UBUS-Kräften.

**Unsere Anforderungen**:
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

- Lehramt an Haupt
- und Realschulen

Kompetenzen und Qualifikationen, die als besonders relevant angesehen werden:
Erfolgreiche Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere Nachweis von
- unterrichtlichen Erfahrungen
- als Klassenlehrerin/Klassenlehrer in der Förderstufe
- ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen in der Gestaltung des Übergangs in die Förderstufe sowie im Übergang 6/7
- unterrichtlichen Kompetenzen, insbesondere
- Diagnose
- und Förderkompetenz
- Erziehungs
- und Beratungskompetenz
- Fähigkeiten und Erfahrungen in der Mitgestaltung von Schule
- der Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (BFZ, Jugendamt, Schulpsychologie, Schulbegleitungen)
- bei der Organisation und Durchführung des Ganztagsangebotes
- in der Mitgestaltung von Schule
- im inklusiven Unterricht
- Fähigkeiten und Erfahrungen in der Schulentwicklung
- Erfahrungen aus der Mitarbeit in Schulentwicklungsprojekten
- Selbstkompetenz, insbesondere
- Innovationsfähigkeit und Initiative
- Planungs
- und Organisationsfähigkeit
- sichere EDV-Kenntnisse
- Soziale Kompetenz, insbesondere
- Kooperations-, Kommunikations
- und Konfliktfähigkeit
- Motivationsfähigkeit
- Entscheidungs
- und Urteilsfähigkeit
- Genderkompetenz
- hohe Belastbarkeit, differenziertes und klares Rollenbewusstsein

**Unsere Angebote**:
**Allgemeine Hinweise**:
Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis eingehen.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen und Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB