Konrektorin / Konrektor Als Die Ständige Vertreterin / Der Ständige Vertreter Der Leiterin Oder Des Leiters Einer Grundschule Mit Mehr Als 80 Bis Zu 180 Schülerinnen Und Schülern (M/w/d)

Vor 7 Tagen


RheinMainGebiet, Deutschland Karmeliterschule Vollzeit

Konrektorin / Konrektor als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)

Karmeliterschule

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Ihre Aufgaben

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).

Insbesondere umfasst die Stelle folgende Aufgaben:
Erstellung der Vertretungs-, Aufsichts;
- und Stundenplänen
Unterstützung der Schulleiterin/des Schulleiters bei der Verwaltung und Organisation des Schulbetriebs (Verwaltungsarbeit mit Office, LUSD und PPB)
Mitplanung und Organisation schulischer Veranstaltungen
Federführung in der Leitung von Arbeitsgruppen zu Schulentwicklungsschwerpunkten (z.B. Bereich Sprachförderung und Ganztag)
Unterstützung in der Koordination/Beratung
- Bereich inklusive Beschulung
Kooperation sowie konstruktive Zusammenarbeit mit verschiedenen außerschulischen Kooperationspartnern

Unsere Anforderungen
- Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:

- Lehramt an Grundschulen
- Bewährung als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit oder unbefristetes Angestelltenverhältnis mit mindestens dreijähriger Beschäftigungszeit in diesem Lehramt

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:
Erfahrung in der Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen
Kompetenzen in der Gestaltung von individuellen Lernprozessen und inklusiver Förderung
Erfahrungen im Bereich individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern
Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Stunden
- und Vertretungsplänen
Kenntnisse und Erfahrungen in Organisations
- und Verwaltungsstrukturen (PPB/LUSD)
Sicherer Umgang mit Office-Programmen
Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und strategischer Kompetenz
Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
Kooperations-, Dialog
- und Teamfähigkeit
Hohe Interkulturelle Kompetenz
Sicheres Auftreten

Allgemeine Hinweise
- Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen
- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Aus-wahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin od