Konrektorin / Konrektor - Als Die Ständige Vertreterin / Der Ständige Vertreter Der Leiterin Oder Des Leiters Einer Grundschule Mit Mehr Als 180 Bis Zu 360 Schülerinnen Und Schülern

vor 1 Woche


RheinMainGebiet, Deutschland Geschwister-Grimm-Schule Vollzeit

Konrektorin / Konrektor - als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern Geschwister-Grimm-Schule

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Ihre Aufgaben
- Vertretung der Schulleiterin / des Schulleiters, z.T. auch der Amtsgeschäfte gegenüber dem HKM, SSA, Schulträger
- Planung und Organisation des Unterrichtsbetriebs: Vertretungsplan, Raum(nutzungs)plan und Aufsichtsplan
- Koordination der Förderangebote im Fach Deutsch einschließlich DaZ, Dikla und Vorlaufkurs, sowie die Umsetzung des Kompensationsprogrammes Löwenstark
- Pflege und Kontakte zu außerschulischen Personen und Institutionen und Kooperationspartnern
- Einführung neuer Lehrkräfte / LIV / FSJ
- Verwaltung und Bearbeitung von PPB (VSS Budget, LMF, Kreisgelder,..) und LUSD
- Vorbereitung und Organisation von schulischen und schulkulturellen Veranstaltungen
- Vorbereitung und Durchführung von Teilkonferenzen und Dienstbesprechungen in Kooperation mit dem Schulleitungsteam
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung eines kompetenz
- und förderorientierten, sowie fächerübergreifenden und in Teilen digitalisierten Unterrichts auf der Grundlage der Bildungsstandards.
- Mitarbeit bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Schulprogramms, insbesondere der pädagogischen Schwerpunkte der Geschwister Grimm Schule und des schulischen Ganztags in Profil 2.

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:

- Lehramt an Grundschulen
- Mindestens dreijährige Unterrichtstätigkeit an einer Grundschule

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:

- Organisations
- und Planungskompetenz, Strukturfähigkeit und Übersicht
- Team
- und Kooperationsbereitschaft bzw. -fähigkeit, Kenntnisse in der Organisation und Leitung von Dienstbesprechungen
- Selbstständigkeit und Flexibilität
- Konfliktfähigkeit und Beratungskompetenz, Kenntnis der Grundlagen der GFK (Gewaltfreie Kommunikation)
- Pflicht
- und Verantwortungsbewusstsein
- Grund-Kenntnisse der Budgetverteilungen und der Verwaltungsprogramme LUSD und PPB
- Kenntnisse im Bereich des digitalen Lernens und des fächerübergreifenden, projektartigen, differenzierten Unterrichtes sowie dem „Selbständigen Lernen“
- Kenntnisse im Schulaufnahmeverfahren
- ausgeprägte Genderkompetenz
- Kenntnisse der entsprechenden Arbeits
- und Rechtsgrundlagen

Allgemeine Hinweise

Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits
- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern erklären zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorl