Stellenbezeichnung: (D 158/51.7) Verwaltungsfachkraft (w-m-d) für die Förderung der Kindertagesbetreuung Bereich: Fachdienst Jugend und Familie Besoldungs-Entgeltgruppe: TVöD-VKA 9b Frist: /

vor 2 Wochen


Dietzenbach, Deutschland Kreis Offenbach Vollzeit

Ihr Aufgabengebiet : Antragsbearbeitung im Rahmen der Investitionsprogramme des Landes und des Bundes inkl. Prüfung der Anträge, Abwicklung von Mittelabrufen und Prüfung von Verwendungsnachweisen Durchführung von Förderverfahren nach §§ 32a, 32b Abs. 3 und 32d HKJGB Kommunikation mit dem Regierungspräsidium Kassel und den Förderempfängern Bewilligung von Fördermaßnahmen inkl. Überwachung von Fristen Unterstützung in anderen Bereichen der Verwaltung (z.B. pauschalierte Kostenbeteiligung nach §90 SGB VIII) Wir setzen voraus: Fortbildungsprüfung II zur Verwaltungsfachwirtin beziehungsweise zum Verwaltungsfachwirt oder abgeschlossenes Studium (Bachelor oder FH) in der Betriebswirtschaftslehre sicherer Umgang mit gesetzlichen Vorgaben des Aufgabengebietes (SGB VIII, HKJGB) selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise hohes Maß an Team- und Kommunikationsfähigkeit sehr gute Kenntnisse der gängigen MS-Office-Anwendungen, insbesondere Excel Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein Von Vorteil sind: Kenntnisse im Tätigkeitsbereich institutionelle Kindertagesbetreuung Erfahrung in der Durchführung von Förderverfahren Wir bieten: Entgelt nach Entgeltgruppe 9b TVöD Sonderzahlungen nach dem TVöD betriebliche Altersversorgung bei der Zusatzversorgungskasse Darmstadt kostenloses JobTicket für das gesamte RMV-Gebiet abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit strukturierte Einarbeitung familienfreundliche Arbeitsbedingungen und flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der dienstlichen Belange Arbeitsplatz in zentraler Lage mit guter Verkehrsanbindung und zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten Betriebliches Gesundheitsmanagement Fortbildungsangebote zur fachlichen und persönlichen Weiterbildung abwechslungsreiches Speisenangebot im Betriebsrestaurant Anerkannt schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.