Förderschulrektorin/förderschulrektor - Einer

vor 2 Monaten


RheinMainGebiet, Deutschland Anne-Frank-Schule Vollzeit

Förderschulrektorin/Förderschulrektor - einer Schule mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 200 Schülerinnen und Schülern Anne-Frank-Schule

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Unsere Anforderungen
- Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin / den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18, S. 35 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

- Lehramt für Förderschulen
- Leitungserfahrung an einer Förderschule als Schulleiterin oder Schulleiter, als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter oder als Konrektorin oder Konrektor zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben oder leitende Tätigkeit in der Bildungsverwaltung

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

- Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Schulentwicklungsprozessen
- Fundierte Kenntnisse der Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (VN-BRK) und in Bezug auf aktuelle Entwicklungen schulischer Inklusion
- Planungs
- und Organisationsfähigkeit, um den Standard des Organisations
- und Verwaltungsmanagements der Schule und des BFZ aufrechtzuerhalten
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Schulträgern und Institutionen in Bezug auf Förderung inklusiver Angebote
- Erfahrungen in regionalen und/oder überregionalen Arbeitsgruppen
- Kenntnisse und Erfahrungen im Führen von lösungsorientierten Konfliktgesprächen mit Mitarbeitenden, Eltern und Lernenden
- Bereitschaft und Fähigkeit das eigene Leitungshandeln in einem sehr komplexen System zu reflektieren und den aktuellen Entwicklungen anzupassen
- Erfahrungen in der Ressourcenplanung und -steuerung in Schule und rBFZ
- hohe Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
- Begeisterungsfähigkeit, um das Kollegium durch Überzeugung in den Prozess der innovativen Weiterentwicklung der Schule, des rBFZ und des ISB konstruktiv einbinden zu können
- sehr gute Kenntnisse in schulrechtlichen Fragen
- Kenntnis und Erfahrung hinsichtlich Planung und Bewirtschaftung des Schulbudgets
- hohe Fortbildungsbereitschaft
- Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts
- und Arbeitsgrundlagen

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.

Bewerbungen auf Schulleiterinnen
- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.

Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schu



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