Förderschulrektorin / Förderschulrektor - Einer

vor 7 Monaten


RheinMainGebiet, Deutschland J.-H.-Wichern-Schule Vollzeit

Förderschulrektorin / Förderschulrektor - einer sonstigen Förderschule mit mehr als 60 bis zu 120 Schülerinnen und Schülern - J.H.Wichern-Schule

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Ihre Aufgaben
- Vorbereitung und Leitung der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz
- Koordination der Schulentwicklung - aktuell Erweiterung des Schulgebäudes und Ausbau des ganztägigen Angebotes im Profil 3
- Personalverwaltung und Statistiken
- Organisation und Strukturierung der sonderpädagogischen Verfahrens
- Haushalts
- und Rechnungswesen für das kleine Schulbudget und für das städtische Budget
- Personalakquise und -entwicklung
- Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat
- Zusammenarbeit mit dem staatlichen und dem städtischen Schulamt (Schülerbeförderung, Amt für Soziale Arbeit, Hochbauamt)
- Teilnahme an dem inklusiven Schulbündnis
- Kooperation mit den regionalen sowie mit den überregionalen Beratungs
- und Förderzentren und anderen Förderschulen

Unsere Anforderungen

Für die Besetzung werden zwingend vorausgesetzt:

- Lehramt für Förderschulen mit der Fachrichtung geistige Entwicklung

Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:

- Tätigkeit in schulischen oder in im schulischen Interesse liegenden Ämtern und Aufgaben, insbesondere in Arbeitsgruppen mit Schulentwicklungsthemen oder in Steuergruppen sowie als Klassenlehrkraft
- unterrichtliche Kompetenzen, insbesondere:

- Diagnose
- und Förderkompetenz
- Erziehungs
- und Beratungskompetenz
- Medienkompetenz
- Tätigkeiten in der inklusiven Beschulung
- Systemverantwortung, insbesondere:

- Systemgestaltung und -steuerung
- Budgetkompetenz
- Verwaltungs
- und schulrechtliche Kenntnisse
- Selbstkompetenz, insbesondere:

- Innovationsfähigkeit und Initiative
- Planungs
- und Organisationsfähigkeit
- soziale Kompetenz, insbesondere
- Kooperations-, Kommunikations
- und Konfliktfähigkeit
- Motivationsfähigkeit
- Genderkompetenz
- Entscheidungs
- und Urteilsfähigkeit

Allgemeine Hinweise

Bitte bewerben Sie sich innerhalb der angegebenen Bewerbungsfrist bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch. Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits
- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Anerkennung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15.12.2021 (ABl. 01/22 S. 2) entsprechend.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern erklären zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen für Gespräche die folgenden Personen zur Verfügung:

- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Stelle
- Die Frauen
- und Gleichste



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