Sachbearbeiter Baurechtsangelegenheiten

vor 2 Wochen


Halle Saale, Deutschland Stadt Halle (Saale) Vollzeit

Ihre Aufgaben

Bearbeitung von Baurechtsangelegenheiten (insbesondere Widerspruchsverfahren) sowie Bearbeitung von Angelegenheiten der Verwaltungsgerichtsbarkeit und ordnungsbehördlichen Verfügungen Beratung zu bau- und verfahrensrechtlichen Angelegenheiten

Unsere Anforderungen

Erforderlich ist:

ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium auf mindestens Bachelorniveau in den Bereichen Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften oder Bauwesen oder ein abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II oder ein Abschluss als Verwaltungsbetriebswirt bzw. Betriebswirt (VWA) (m/w/d)

Erwünscht sind:

Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht Kenntnisse im Baurecht und in der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren Führerschein der Klasse B Team-, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit Einsatzbereitschaft sowie Selbst- und Eigenständigkeit

Alle interessierten Personen werden gebeten, auf jeden Punkt des Anforderungsprofils einzugehen.

Wir bieten

eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit mit 39 Wochenstunden in der Entgeltgruppe 9c TVöD eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr sowie eine Jahressonderzahlung und ein Leistungsentgelt umfangreiche Weiterbildungsangebote sowie die Möglichkeit zur Nutzung von fünf Tagen Bildungsurlaub im Kalenderjahr zentrale Lage sowie gute Erreichbarkeit unserer Dienststellen ein flexibles Gleitzeitmodell für eine gute Work-Life-Balance eine betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements die Chance zur Einbringung Ihrer Ideen

Die Entgeltgruppe ist in sechs Stufen untergliedert. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus § 16 Abs. 2 TVöD. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung nur bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich ist.

Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Halle (Saale) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gemäß § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz LSA bevorzugt berücksichtigt.