Juniordispatcher:in

vor 3 Monaten


Hamburg, Deutschland Hamburg.de Vollzeit

Die Feuerwehr Hamburg besteht aus etwa 3.100 hauptamtlichen Einsatzkräften bei der Berufsfeuerwehr. Sie verfügt darüber hinaus über 86 Freiwillige Feuerwehren mit rund 2.600 weiteren ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.  Als zweitgrößte Feuerwehr Deutschlands verzeichnet sie über 316.000 Einsätze pro Jahr.

Hier finden Sie weitere Informationen: .  

  • schnelle und eigenverantwortliche Entscheidungen zur Abwicklung von Einsätzen durch zeit- und fachgerechte Disposition und Alarmierung der vorhandenen Einsatzmittel
  • Aufnahme und Abarbeitung des gesamten Sprechfunkverkehrs sowie Bearbeitung von einsatzbezogenen Aufträgen der Einsatzkräfte
  • Unterstützung im Rahmen von Sonderlagen und Kommunikation mit anderen Behörden und Organisationen
  • Einsatz als Calltaker - Aufnahme und Bewertung von Notrufen jeglicher Art
  • Teilnahme an der internen Aus- und Fortbildungen sowie Vorbereitung, Durchführung und Mitwirkung bei Übungen und Lehrtätigkeiten
Erforderlich
  • Sie besitzen die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, der Fachrichtung Feuerwehr.
  • Sie sind Beamt:in des feuerwehrtechnischen Dienstes im Statusamt A8 und können eine mindestens zweijährige Erfahrungszeit in diesem Statusamt vorweisen. Für die Erfüllung maßgeblich ist der Tag des Lehrgangsstarts.
  • Sie besitzen die Qualifikation zum/zur Rettungssanitäter:in, Rettungsassistent:in oder Notfallsanitäter:in.
  • Sie haben die Ausbildung zum Calltaker bei der Feuerwehr Hamburg (oder einer vergleichbaren Leitstelle) erfolgreich absolviert und haben diese Funktion mindestens zwei Jahre ausgeübt. Für die Erfüllung maßgeblich ist der Tag des Lehrgangsstarts. 
  • Sie besitzen für die genannten Anforderungen und Aufgaben die erforderliche Eignungsuntersuchung des Arbeitsmedizinischen Dienstes (AMD).
  • Externe Bewerber:innen müssen als zukünftige Beamt:innen der Freien und Hansestadt Hamburg ihre volle Feuerwehrdienstfähigkeit nach FwDv 300 im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung beim Personalärztlichen Dienst nachweisen.

Vorteilhaft
  • sehr gute EDV-Kenntnisse und ein technisches Verständnis für die in der Leitstelle verwendeten technischen Einrichtungen und Programme
  • sicherer Umgang mit der Standardisierten Notrufabfrage
  • sichere Anwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie Grundkenntnisse der englischen Sprache
  • umfassende Kenntnisse der Feuerwehr- und Behördenstruktur
  • sehr gute Kenntnisse der geltenden Rechtsgrundlagen, Feuerwehrdienstvorschriften und Dienstanweisungen 

  • Eine unbefristete Stelle in Voll- oder Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Anzahl der Stellen kann sich im Laufe des Verfahrens noch erhöhen.
  • Besoldungsgruppe A9
  • 30 Tage Urlaub pro Jahr bei Vollzeitbeschäftigung
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)

 

Hinweise:

  • Die Verweilzeit in dieser Funktion beträgt nach Ende der Bewährungszeit regelhaft vier Jahre. Die
    anschließende Verweildauer in der Sonderfunktion Reservedispatcher beträgt ebenfalls regelhaft
    vier Jahre.
  • Zur Wahrnehmung der ausgeschriebenen Funktion kann ein Wechsel der Wachabteilung nötig sein.
  • Die Anzahl der vakanten Stellen kann sich im Laufe des Verfahrens noch erhöhen.
  • Lehrgangsstart ist vorraussichtlich der 01.11.2024

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).

Wir freuen uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Sie werden aufgrund ihrer Unterrepräsentanz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Für eine Übertragung der Tätigkeit ist der Nachweis erforderlich, dass Sie die Voraussetzungen des Masernschutzgesetzes erfüllen ().