Konferenzservicekraft (gn)
vor 6 Monaten
Bei uns haben Sie beste Perspektiven für eine sichere Zukunft in der Gastronomie. Egal, ob als Servicefachkraft, Chef de Rang oder ungelernte Servicekraft wir berücksichtigen Ihre Wünsche und unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Entwicklung. Von der Kantine bis zum Catering stehen Ihnen viele Wege offen. Ihre Balance aus Arbeit, Verdienst und Freizeit bestimmen Sie selbst. Ihre Möglichkeiten Immer für die Gäste da, immer ein offenes Ohr: Als Servicekraft sind Sie das Aushängeschild Ihres Unternehmens. Wenn Ihnen Herausforderungen und Teamarbeit liegen, sind Sie bei uns richtig Im Raum München und Umgebung suchen wir Sie im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung als Servicekraft (gn) für die Konferenzbetreuung in der Betriebsgastronomie
Ihre Benefits im neuen Job als Servicekraft:- Sichere Festanstellung mit einem Stundenlohn ab 15,00 €, abhängig von der Berufserfahrung und Qualifikation
- Geregelte, familienfreundliche Tagesarbeitszeiten von Montag Freitag
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Freizeitausgleich von Mehrarbeitsstunden
- Persönliche Betreuung durch unsere geschulten Disponenten
- Mitarbeitervorteile in bekannten Onlineshops
- Betreuung von Konferenzen, Meetings und Veranstaltungen inklusive der dazugehörigen Vor -und Nachbereitungsaufgaben
- Bestückung der Konferenzräume und Teeküchen
- Einhaltung der Qualitäts- und Hygienestandards
- Sie schaffen einen Wohlfühlort für Gäste und Kollegen
- Erfahrungen im gastronomischen Bereich wären wünschenswert, sind aber keine Grundvoraussetzung
- Serviceorientierte qualifizierte Umgangsformen mit ausgeprägtem Qualitätsbewussten
- Ausreichende Deutschkenntnisse zur Verständigung im Team und besseren Auffassung von Arbeitsanweisungen
- Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und ein gepflegtes Äußeres runden Ihr Profil ab
Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button Oder Sie schicken uns Ihre Unterlagen direkt per E-Mail.Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.