Anlagenbuchhalterin bzw. Anlagenbuchhalter

vor 1 Monat


Hamburg, Deutschland Hamburg.de Vollzeit

Der Landesbetrieb Kasse.Hamburg (K.HH) ist Hamburgs Service- und Kompetenzzentrum für den Zahlungsverkehr und die Buchhaltung sowie zentrale Vollstreckungsstelle für sämtliche Forderungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).

Wir bearbeiten die Buchhaltungen für Großteile der Kernverwaltung sowie für weitere Landesbetriebe der FHH. Dabei bilden die Bilanz- und Anlagenbuchhaltung mit der Haupt- und Finanzbuchhaltung ein Team, das für die gesamte Buchhaltung unserer Kundinnen und Kunden verantwortlich ist. Mit unseren fünf Referaten haben wir eine Mitarbeiterstärke von mehr als 80 Kolleginnen und Kollegen. 

Auf Sie wartet eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit mit Arbeitsbeziehungen innerhalb der Kasse.Hamburg und zu den von Ihnen betreuten Behörden und Ämtern Hamburgs.

Ihr erfahrenes Team mit ca. 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt Sie selbstverständlich bei der Einarbeitung.

Hier finden Sie weitere Informationen zur und zur .

  • Kundinnen und Kunden in allen Fragen der Anlagenbuchhaltung, der Pflege aller Anlagen sowie bei der investiven Bewertung geplanter Bauvorhaben beraten und betreuen
  • komplexe Abgrenzungen, Auswertungen, Bewertungen einschließlich Beratungsleistungen durchführen, in schwierigen Sachverhalten insbesondere bei Baumaßnahmen aufklären und ermitteln
  • die Aktivierungsfähigkeit von Vermögensgegenständen, Baumaßnahmen, Investitionszuschüssen und deren Kontierung überprüfen
  • eingehende Rechnungen auf richtige Kontierung, Erfassung der Belege durch die Finanzbuchhaltung und deren regelmäßige Abrechnung auf die Anlage im Bau prüfen
  • Inventuren koordinieren und bearbeiten
Erforderlich
  • Hochschulabschluss (Bachelor oder gleichwertig) in einer verwaltungs-, wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Fachrichtung oder
  • dem Hochschulabschluss gleichwertige Fachkenntnisse oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung in einem verwaltenden, büronahen kaufmännischen oder steuerberatenden Beruf mit mindestens vier Jahren Berufserfahrung in den Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle
  • zusätzlich für alle Bewerberinnen und Bewerber: Abschluss als geprüfte Finanzbuchhalterin bzw. geprüfter Finanzbuchhalter, Hamburger Finanzbuchhalterin bzw. Hamburger Finanzbuchhalter oder Finanzbuchhalterin bzw. Finanzbuchhalter eines anderen Bundeslandes oder zweijährige Berufserfahrung in der Buchhaltung

Vorteilhaft
  • ausgeprägtes fachliches und persönliches Engagement, das sich in Kundenorientierung, Einsatzbereitschaft, Verhandlungsgeschick und Überzeugungsvermögen ausdrückt
  • Kenntnisse der kaufmännischen Buchhaltung, insbesondere anlagenbuchhaltungsrelevantes Verständnis sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Sicherheit im Umgang mit EDV-gestützten Buchhaltungsprogrammen, idealerweise Kenntnisse der Module FI, FI-AA des marktführenden Buchhaltungsverfahrens
  • Kenntnisse der haushaltsrechtlichen Bestimmungen (LHO, VV, Bilanzierungsrichtlinie der FHH) oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • sichere Anwendung und Umsetzung der Bilanzierungsvorschriften

  • eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
  • Bezahlung nach Entgeltgruppe 10 TV-L ( )
  • flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (Möglichkeit von Home-Office) sowie 30 Tage Urlaub
  • betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen sowie Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • verkehrsgünstige Lage des Arbeitsplatzes (Hamburg-Bahrenfeld) mit Bio-Kantine und Kaffeebar im Nachbargebäude

 

Bei der Bewertung Ihrer Qualifikation berücksichtigen wir in angemessener Weise auch die durch
Familienaufgaben und ehrenamtliche Tätigkeiten erworbenen Fähigkeiten und Erfahrungen. 

Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:

  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweise der geforderten Qualifikation,
  • aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
  • für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
  • Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).