Abteilungsleitung Zahlungsabwicklung und Vollstreckung

vor 3 Wochen


Gütersloh, Deutschland Gütersloh Vollzeit
Abteilungsleitung Zahlungsabwicklung und Vollstreckung (m/w/d) Umfang: ,0 Wochenstunden für Beamte,
,0 Wochenstunden für Arbeitnehmer Ort: Gütersloh, Berliner Straße Befristung: unbefristet Vergütung: TVöD-VKA E - TVöD-VKA E , A Bewerbung: . Juni 4 Online-Bewerbung:

Gütersloh : Weltunternehmen, Netzwerke und Top-Technologien. Die Kreisstadt mit mehr als . Einwohnern verfügt über intakte und vitale Strukturen, die einen hohen Lebens- und Freizeitwert bieten. Nicht nur zum Leben, auch zum Arbeiten bietet die Stadt Gütersloh, als kommunales Dienstleistungsunternehmen mit über 0 Beschäftigten viele Vorteile. Als familienfreundliche Stadtverwaltung fördern wir die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und eine ausgeglichene Work-Life-Balance. Wir bieten sichere Jobs mit Zukunftsperspektiven und vielseitigen Entwicklungsmöglichkeiten.

Bei der Stadt Gütersloh ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Fachbereich Finanzen die Stelle als

Abteilungsleitung Zahlungsabwicklung und Vollstreckung (m/w/d)
(EG TVöD bzw. A LBesO A NRW)

zu besetzen.

Die Abteilung Zahlungsabwicklung und Vollstreckung im Fachbereich Finanzen der Stadt Gütersloh nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Gütersloh nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt insbesondere die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Gütersloh. Darüber hinaus sorgt die Abteilung für die Sicherstellung eines reibungslosen Zahlungsverkehrs. 

HIER IST IHR EINSATZ GEFRAGT

  • Leitung der Abteilung Zahlungsabwicklung und Vollstreckung mit Steuerung, Koordinierung und Organisation der Aufgaben
  • Verwaltung der Kassenmittel, Liquiditätsplanung, Geldanlage, Aufnahme von Liquiditätskrediten
  • Prüfung der Tages- und Kassenabschlüsse
  • Abwicklung der Kassengeschäfte für Dritte
  • Sachbearbeitung von Insolvenzen
  • Leitung der Kasse als Vollstreckungsbehörde


DARUM SIND SIE UNSERE ERSTE WAHL 

  • ein abgeschlossenes Studium zum Bachelor of Laws oder vergleichbar (Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, ehemals gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst bzw. Abschluss des Verwaltungslehrgangs II oder eine vergleichbare Qualifikation)
  • Kenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzmanagement
  • Kommunikations- und Durchsetzungsvermögen bei Problemlagen
  • Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • selbstständige, ziel - und ergebnisorientierte Arbeitsweise, auch im Team
  • Flexibilität und hohes Maß an Einsatzbereitschaft
  • kompetentes Handeln und freundliches Auftreten
  • sichere Anwendung der MS Office Programme.
  • vorteilhaft sind
    • eine Qualifikationsfortbildung zum kommunalen Bilanz-bzw. Finanzbuchhalter 
    • Kenntnisse in der kommunalen Finanzsoftware INFOMA
    • Kenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes  


DARUM SIND WIR IHRE ERSTE WAHL

  • Wir bieten eine größere Flexibilität der Arbeitsgestaltung durch „mobiles Arbeiten“
  • Wir bieten Ihnen ein umfassendes Gesundheitsmanagement mit einer Bandbreite an Angeboten, wie Gesundheitstage, Betriebssport und weiteres
  • Wir bieten die Möglichkeit eines vergünstigten Jobtickets
  • Wir bieten einen verkehrsgünstig gelegenen Arbeitsplatz, den Sie mit Bus und Bahn problemlos erreichen, insbesondere die Nähe zum Gütersloher Hauptbahnhof bietet die Möglichkeit von verschiedenen Orten aus zur Arbeit zu pendeln
  • Sie haben die Möglichkeit, auch bei Vollzeittätigkeit, die Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche zu verteilen  

Die Stelle ist nach TVöD-VKA E / A LBesO A NRW ausgewiesen, die Eingruppierung erfolgt abhängig von den persönlichen Voraussetzungen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle, die auch in Teilzeit besetzt werden kann, wobei die Bereitschaft erwartet wird, sich hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung den Erfordernissen des Arbeitsplatzes anzupassen.

Ausländische Studien- und Berufsabschlüsse können nur berücksichtigt werden, wenn Sie einen Nachweis über die Gleichwertigkeit vorweisen können.