Ausbilder kaufmännischer Bereich
Vor 6 Stunden
Hamburg, Deutschland
inab
Vollzeit
Kostenlos per E-Mail oder Google
Speichern Sie diesen Job und halten Sie Ihre Suche organisiert
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Jobs zu speichern, Benachrichtigungen zu erstellen und von Ihrem Dashboard aus zu diesem Eintrag zurückzukehren.
Kostenlos per E-Mail oder Google
Wenn Sie fortfahren, akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen & Datenschutzerklärung.
Verstärken Sie unser Team in der Bildungsstätte am Standort Hamburg-Harburg
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen engagierten Ausbilder (m/w/d) im kaufmännischen Bereich (40 Std./Wo., Teilzeit möglich) als Krankheitsvertretung befristet bis max. 10.09.2027.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Sie gestalten die Aus- und Weiterbildung als Erlebnis, vermitteln fachspezifische Ausbildungsinhalte und geben Ihren Erfahrungsschatz und Ihre Expertise praxisorientiert weiter.Sie übernehmen die Verantwortung für Lehrgänge und haben die Lernfortschritte - auch im Praktikum - im Blick.Durch Ihre Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von (Abschluss-)Prüfungen tragen Sie dazu bei, dass in Ihren Lehrgängen bestmögliche Ergebnisse erzielt werden.Sie unterstützen uns bei der Optimierung der Aus- und Weiterbildungsprozesse sowie bei der Weiterentwicklung unseres Angebotsportfolios (insbesondere Konzepterstellung).Ihr Qualifikationsprofil
Abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich in Verbindung mit einer pädagogischen Zusatzqualifikation (z. B. Eignung nach AEVO) oder vergleichbare QualifikationIdealerweise pädagogische Erfahrungen, vorzugsweise in der Anleitung oder Ausbildung von JugendlichenFreude an der Wissensvermittlung und daran Menschen zu unterstützen und weiterzuentwickelnRoutinierter Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln und MedienSicheres Auftreten, Interesse am Umgang mit den verschiedensten Menschen, selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise, Kommunikationstalent und TeamfähigkeitKeine Einträge im Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)Nachweis des persönlichen Impfstatus gegen Masern gem. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit erforderlich