- Beratung der verantwortlichen Personen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmitteln insbesondere vor der Inbetriebnahme
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung
- Hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigte den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten
- Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren
- Planung und Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
- Erstellung und Pflege sicherheitsrelevanter Dokumentationen, Statistiken und Berichte
Fachkraft für Arbeitssicherheit
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- Abgeschlossene technische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation
- Anerkannte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) nach DGUV Vorschrift 2
- Erfahrung in Arbeitssicherheit oder betrieblichem Arbeitsschutz wünschenswert
- Fundierte Kenntnisse im Arbeitsschutzrecht, in der DGUV Vorschrift 2 sowie relevanter Normen (z. B. ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV)
- Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen und Beratungskompetenz
- Analytische und strukturierte Arbeitsweise sowie hohe Eigeninitiative
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung
Sollten Sie noch Fragen zur Position haben oder derzeit in einem Arbeitsverhältnis stehen und vor Ihrer Bewerbung erst einmal in einem persönlichen Gespräch klären wollen, ob wir die passenden Rahmenbedingungen für Sie bieten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir garantieren selbstverständlich absolute Diskretion.
Kontaktieren Sie uns einfach, und wir vereinbaren einen Telefontermin, um alle Details individuell abzustimmen.
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