Küchenleitung in der Ganztagsgrundschule Drispenstedt
vor 1 Woche
Die Stadt Hildesheim hat im Fachbereich Familie, Bildung und Sport zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Küchenleitung in der Ganztagsgrundschule Drispenstedt (m/w/d)
-Entgeltgruppe 4 TVöD-
unbefristet in Teilzeit mit 29,4 Stunden wöchentlich zu besetzen (bezahlt nach Ferienzeitregelung*).
Unsere Mitarbeitenden erbringen für die Menschen in unserer Stadt sowie die ansässigen Unternehmen wichtige Dienstleistungen des öffentlichen Lebens. Die Stadt Hildesheim zählt zu den größten öffentlichen Arbeitgebern in der Region und bietet ein breites Aufgabenspektrum, wie Wirtschaft und Kultur, Stadtplanung und Stadtentwicklung, Soziales und Jugend, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Der Fachbereich Familie, Bildung und Sport ist zentraler Ansprechpartner der Stadt Hildesheim für die frühkindliche Erziehung, schulische und außerschulische Bildung sowie sportliche Förderung. Das Angebot des Fachbereiches gliedert sich in die drei Bereiche Tagesbetreuung, Schule und Sport sowie Jugend.
Der Einsatz erfolgt in der Mensa der städtischen Ganztagsgrundschule Drispenstedt. In der Schule nehmen zurzeit täglich bis zu 250 Kinder am Mittagessen teil.
Diese Aufgaben erwarten Sie bei uns:
Die Stelle beinhaltet die Hauptverantwortung für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler inklusive aller dazu maßgeblichen Erfordernisse, wie:
- Speiseplangestaltung unter Berücksichtigung von verschiedenen Ernährungskonzepten, insbesondere in Bezug auf ausgewogene, kindgerechte, allergenfreie Ernährung und individuelle Ernährungsweisen
- Vor-, Zu- und Nachbereitung von Speisen und Getränken
- Wareneinkauf und –bestellung
- Annahme und Überprüfung der Waren
- sachgerechte Lagerung und Vorratshaltung
- Ausgabe von Mahlzeiten und Getränken
- Einhaltung und Dokumentation der Hygienevorschriften
- Reinigung und Pflege der Arbeitsmittel, des Geschirrs und der Ausstattung
- Koordination der Arbeit der weiteren Küchenkräfte
- Beteiligung an Veranstaltungen der Einrichtung
Der Arbeitszeitrahmen liegt Montag bis Freitag in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr.
Für weitere Informationen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Frau Brönneke unter der Telefonnummer 05121/ gerne zur Verfügung.
Das bringen Sie persönlich mit:
- Langjährige Erfahrung in der Gemeinschaftsverpflegung in Schulen
- Die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben ist erforderlich. Eine Kostenübernahme dafür erfolgt nicht. Ein Informationsblatt zur Infektionsschutzbelehrung finden Siehier.
- Ärztliche Bescheinigung gem. § 20 IFSG (ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern)
- gute Deutschkenntnisse in Sprache und Schrift
- gute körperliche Verfassung
- freundliches und offenes Wesen
- Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen:
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, wie z.B. Firmenfitness im Hansefitverbund sowie Fahrrad-Leasing
- Möglichkeit der Nutzung eines Jobtickets für einen nachhaltigen Arbeitsweg sowie in der Freizeit
- Fortbildungsmöglichkeiten zur gezielten Weiterentwicklung der eigenen Fach- und Personalkompetenz
- interessante und abwechslungsreiche Aufgaben sowie die Zusammenarbeit mit dem Schulteam
- betriebliche Altersversorgung und leistungsorientierte Bezahlung für Tarifbeschäftigte sowie eine Jahressonderzahlung
Sonstige Hinweise:
- ) Die Mitarbeitenden in den Schulmensen nehmen an der sogenannten Ferienarbeitszeitregelung teil, wodurch die bezahlte Wochenarbeitszeit geringer ist, als die zu leistende Wochenarbeitszeit. Da während der Ferienzeiten eine Anwesenheit in der Schule nur sehr eingeschränkt erforderlich ist, ist die wöchentliche Arbeitszeit während der Schulzeit erhöht, um eine weitestgehende Freistellung in den Ferien zu ermöglichen. Der Jahresurlaub ist ausschließlich in den Ferien und ggf. in anderen unterrichtsfreien Zeiträumen zu nehmen.
Die Stadt Hildesheim strebt an, dass sich die Vielfalt der Bevölkerung auch in der Verwaltung abbildet. Wir erkennen damit Vielfalt als Teil unserer Unternehmenskultur an. Unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung und Identität, Geschlecht oder Behinderung heißen wir alle Personen, die sich für eine Tätigkeit bei uns interessieren und uns voranbringen möchten, herzlich willkommen. Dafür stehen wir mit unserer Unterschrift unter der Charta der Vielfalt ein.
Im Hinblick auf die Ziele des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) wird angestrebt, in allen Bereichen und Positionen Unterrepräsentanzen abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Frauen mit den vorstehend genannten Qualifikationen besonders erwünscht. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
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Für Auskünfte zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Otte im Bereich Personal unter der Telefonnummer 05121/ zur Verfügung.