Sachgebietsleitung Bürgerdienste

Vor 7 Tagen


Alfter, Deutschland Gemeinde Alfter Vollzeit 45.000 € - 60.000 € pro Jahr

Die Gemeinde Alfter sucht für das Fachgebiet 1.3 Sicherheit und Ordnung eine

Sachgebietsleitung Bürgerdienste (m/w/d) im Fachgebiet Sicherheit und Ordnung

im Rahmen einer unbefristeten und teilbaren Vollzeitstelle

Die Vergütung erfolgt nach A 12 LBesG NRW. bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD.

Die Gemeindeverwaltung Alfter ist ein moderner öffentlicher Dienstleister mit den breitgefächerten Aufgabenstellungen einer Kommunalverwaltung. Die Gemeindeverwaltung unterstützt als familienfreundliche Arbeitgeberin die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Flexible Arbeitszeiten sind für uns im Rahmen einer mit dem Personalrat getroffenen Dienstvereinbarung selbstverständlich; ebenso eine tariflich geregelte betriebliche Altersvorsorge.

Ihre Aufgaben:
  • Führung und Steuerung der Sachgebiete Bürgerinfothek, Bürgerbüro, Personenstandswesen und Friedhofsverwaltung
  • Stellvertretende Fachgebietsleitung für das Fachgebiet Sicherheit und Ordnung
  • Wahrnehmung der übertragenen Personalverantwortung (fachlich, organisatorisch und personell)
  • Gestaltung der strategischen Weiterentwicklung der Abteilung insbesondere mit Blick auf rechtssichere Prozesse, Bürgernähe und digitale Verwaltung
  • Vorbereitung und Durchführung von Wahlen, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
  • Gewerbeangelegenheiten (z.B. Erteilung und Widerruf von Gaststättenkonzessionen, Reisegewerbekarten, Marktwesen)
  • Gesundheits- und Veterinärwesen
  • Erlass von Satzungen und ordnungsbehördlichen Verordnungen

Organisatorische Entwicklungen können Änderungen des Aufgaben- und Zuständigkeitsbereiches erforderlich machen.

Ihr Profil:
  • Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals abgeschlossene Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst) oder abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Verwaltungslehrgang II, ehemals Angestelltenlehrgang II) oder alternativ erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Rechts-, Wirtschafts- oder Verwaltungswissenschaften
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Verwaltung, idealerweise im Bürgerservice- /Ordnungsamt
  • wünschenswert sind umfangreiche und sichere Rechtskenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht und Ordnungsrecht
  • Flexibilität und Lösungskompetenz im Umgang mit vielfältigen Aufgabenstellungen
  • Hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Vertrauenswürdigkeit und Eigeninitiative
  • Kooperatives Führungsverhalten mit hoher Sozialkompetenz
  • Kommunikationsstärke, Belastbarkeit, Flexibilität, Teamfähigkeit und Engagement
  • Entscheidungsfreudigkeit und Durchsetzungsvermögen mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl
  • Kunden- und dienstleistungsorientierte Arbeitsweise
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit
  • gute EDV-Kenntnisse (insbesondere MS-Office)
  • Fahrerlaubnis der Klasse B

Die Bereitschaft zur Ableistung von Arbeit außerhalb der regulären Dienstzeiten des Rathauses sowie die Mitwirkung bei fachgebietsübergreifenden Aufgaben bei größeren Einsätzen des Ordnungsamtes und bei Wahlen wird vorausgesetzt.

Die Gemeindeverwaltung Alfter bietet:
  • je nach Erfüllen der oben genannten Voraussetzungen erfolgt eine Besoldung nach A 12 LBesG NRW bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD
  • jährliche Sonderzuwendung und leistungsorientierte Bezahlung nach den Vorschriften des TVöD
  • abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem kollegialen und engagierten Team mit familienfreundlichen Arbeitszeiten
  • offene Kommunikationsstrukturen
  • vielseitiger, interessanter und verantwortungsvoller Aufgabenbereich
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Arbeitgeberzuschuss zu den vermögenswirksamen Leistungen
  • betriebliche Altersversorgung
  • Urlaubsanspruch nach TVöD
  • betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Mitarbeiterangebote via Corporate Benefits
  • Radleasing im Rahmen einer Entgeltumwandlung (gem. TV Fahrradleasing)

Hinweis nach Landesgleichstellungsgesetz:

Die Gemeinde Alfter fördert die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.

Die Gemeinde Alfter verfügt über eine Integrationsvereinbarung und ist an der Bewerbung behinderter Menschen interessiert. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Bewerbungen von deutschen und ausländischen Bewerberinnen/Bewerbern werden gleichermaßen begrüßt.

Bewerbungen mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum vorzugsweise online an die Gemeinde Alfter.

Eine Bewerbung per Email ist nicht möglich.