Vorbereitungsdienst als Regierungsbaureferendar/in
vor 1 Woche
Art der Ausschreibung:
öffentlich
Bewerbungsfrist:
Besetzung zum:
Beschäftigungsverhältnis:
Ausbildung_Praktikum_DualesStudium
Teilzeit/Vollzeit:
beidesmöglich
Beschäftigungsdauer:
befristet,Optionunbefristet
Befristet für:
24 Monat/e
Einsatzort:
Mercatorstraße,
24106 Kiel
Adrian Bot
:
-
Tel.
:
Der LBV.SH betreut über 7.600 Kilometer Straßen, 5.000 Kilometer Radwege sowie 1.700 Brückenbauwerke. Wir beschäftigen mehr als 1.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Standorten Kiel, Flensburg, Rendsburg, Itzehoe und Lübeck sowie in 22 Straßenmeistereien. Als obere Verkehrsbehörde kümmern wir uns daneben um Straßenverkehr, Luftfahrt und die nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Schleswig-Holstein.
Zweck und Ziel des Referendariats ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst auszubilden. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten herangebildet werden. Die Ausbildung soll sich einerseits darauf erstrecken, das auf der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und es gegebenenfalls zu ergänzen. Auf der anderen Seite sollen umfassende Kenntnisse vor allem in den Gebieten Verwaltung, Recht, Planung, Betrieb und Führungsaufgaben vermittelt werden. Dabei soll die Verantwortungsbereitschaft und Initiative der Referendarinnen und Referendare geweckt und gefördert werden. Staatspolitische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Belange finden dabei ebenfalls Berücksichtigung.
Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes sind:
- Der Abschluss eines Masterstudiengangs der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder eines gleichwertigen abgeschlossenen Studienganges an einer Hochschule mit einer Regelstudienzeit von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis- und Prüfungssemester sowie Masterarbeit).
- Die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU muss nachgewiesen werden (siehe § 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)). Es muss die Gewähr dafür geboten werden, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
- Bewerberinnen und Bewerber müssen persönlich geeignet sein. Sie müssen den besonderen körperlichen, gesundheitlichen, geistigen und charakterlichen Anforderungen gerecht werden.
- Nachweis über den Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache in Wort und Schrift auf dem Niveau des Goethe-Zertifikats C1.
Zudem wünschenswert:
- Ein hohes Maß an Flexibilität und Lernbereitschaft
- Zielstrebigkeit und viel Eigeninitiative
- Fähigkeit mit Vertreter*innen anderer Fachdisziplinen zusammen zu arbeiten und deren Belange in ihre oder seine Entscheidungen einfließen zu lassen
- Eine ausgeprägte Teamfähigkeit
- Eine verantwortungsbewusste Persönlichkeit zu sein, die in der Lage ist, Führungsaufgaben zu übernehmen
Strategisch und übergreifend denken zu können
Eine interessante und abwechslungsreiche Ausbildung an wechselnden Einsatzorten und Tätigkeitsfeldern des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
- Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen eine Besoldung der Besoldungsgruppe AW 13 SHBesG.
- Anwärtersonderzuschläge unter den Voraussetzungen des § 69 SHBesG in Höhe von 70 % des Anwärtergrundbetrages.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.