Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter

vor 12 Stunden


Brüggen, Deutschland Burggemeinde Brüggen Vollzeit 40.000 € - 80.000 € pro Jahr

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Burggemeinde Brüggen im Sachgebiet Bildung/Soziales eine engagierte und serviceorientierte

Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter (m/w/d) für die Leistungsgewährung nach dem SGB XII

Umfang

30 bis 39 Stunden

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 9c TVöD-VKA

Beginn

ab sofort

Sie möchten Menschen unterstützen, die auf Hilfe angewiesen sind, und bringen Interesse am Sozialrecht mit? Dann passen Sie gut in unser Team.

Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit mit 39 Wochenstunden vorgesehen. In diesem Fall umfasst sie neben der Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen nach dem SGB XII auch weitere Aufgaben aus angrenzenden Bereichen. Sollte sich keine Vollzeitbesetzung ergeben, ist eine Teilzeitlösung mit mindestens 30 Wochenstunden möglich. In diesem Fall liegt der Schwerpunkt ausschließlich im Bereich SGB XII.

Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen:

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern im Erstkontakt
  • Bearbeitung von Anträgen nach dem SGB XII (z. B. Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit)
  • Prüfung von Änderungs- und Folgeanträgen
  • Durchsetzung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen gegenüber anderen Trägern
  • Übernahme der Schriftführung im Ausschuss
  • Prüfung und Bearbeitung von Verwendungsnachweisen nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)

Ihr Profil:

  • Erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II im kommunalen Verwaltungsdienst oder
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaft, Wirtschaftswissenschaften oder ein vergleichbarer tätigkeitsbezogener Hochschulabschluss
  • Mehrjährige Erfahrung in der Kommunalverwaltung, idealerweise im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich
  • Ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit und sicheres Auftreten
  • Selbstständige, strukturierte und effiziente Arbeitsweise
  • Vertrauensvoller und respektvoller Umgang mit Kolleginnen und Kollegen sowie Bürgerinnen und Bürgern
  • Fundierte EDV-Kenntnisse sowie Führerschein der Klasse B

Wir bieten Ihnen:

  • Einen sicheren und unbefristeten Arbeitsplatz bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber
  • Verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD-VKA
  • 30 Tage Urlaub, regelmäßige tarifliche Entgelterhöhungen und die Möglichkeit einer leistungsorientierten Zulage
  • Betriebliche Zusatzversorgung zur Altersvorsorge
  • Flexible Arbeitszeiten und die Option auf mobiles Arbeiten
  • Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
  • Attraktives Fahrradleasing-Angebot
  • Eine kollegiale und familienfreundliche Arbeitsatmosphäre

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung

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**Fragen?**Für fachliche Rückfragen steht Ihnen gerne die Sachgebietsleitung Frau Renate Kirsch (02163/ und die stellvertretende Leitung Frau Ute Wolters (02163/ zur Verfügung. Aus dem Sachgebiet Zentrale Dienste beantwortet Herr Sascha Achten (02163/ Ihre Fragen.

HinweiseBitte fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originalzeugnisse und -bescheinigungen bei. Bei erfolgloser Bewerbung werden die Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen.

Die Burggemeinde Brüggen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Mit Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis zur Verarbeitung (insbesondere Erhebung, Übermittlung und Speicherung) Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch bezüglich der erfassten personenbezogenen Daten wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Rechtsgrundlage hierfür sind die Artikel 15 bis 21 der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie die §§ 46 und 47 Landesdatenschutzgesetz NRW.