Stellvertretende Kindergartenleitung

vor 2 Wochen


Großostheim, Deutschland 9a2c45f5-9421-477f-9859-e35fb3fcb425 Vollzeit 45.000 € - 60.000 € pro Jahr

Stellenausschreibung

Der Markt Großostheim Einwohner), Landkreis Aschaffenburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Stellvertretende Kindergartenleitung (m/w/d) für den Kindergarten Mullewapp

Wir erwarten:

  • Eine Ausbildung als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, staatlich anerkannte/r Erzieher/in oder Fachkraft in Kindergarteneinrichtungen
  • Das Vorliegen einer Leitungsfortbildung zur zertifizierten Führungsfachkraft oder die Bereitschaft, die Fortbildung zu absolvieren
  • Erfahrungen im Arbeitsfeld
  • Freude und Spaß an der Arbeit mit Kindern und Familien
  • Engagement, Teamfähigkeit, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Fährigkeit, Kinderrechte und Partizipation im Alltag umzusetzen
  • Begeisterung für Bewegungsförderung, Natur- und Waldpädagogik
  • Gute kommunikative Fähigkeiten und Kenntnisse im Verwaltungsbereich

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • Übernahme einer Gruppenleitung
  • Übernahme von Verwaltungsaufgaben im Tandem mit der Einrichtungsleitung
  • Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption und des Schutzkonzeptes

Wir bieten Ihnen:

  • Eine unbefristete Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von 35-39 Stunden
  • Eine Bezahlung nach TVöD-SUE in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen
  • Supervision und berufsbegleitendes Coaching
  • Tarifliche Leistungen (30 Urlaubstage, 2 Regenerationstage, Erwerb von Betriebsrentenanwartschaften, Jahressonderzahlung, Leistungsprämie)
  • E-Bike Leasing
  • IGB Gesundheitskarte

Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Ariane Plha (06026/

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal per Online-Bewerbung. Dieses finden Sie unter Rubrik Karriere unter der betreffenden Stelle.

Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.