Informationen zur Teilzeitausbildung
Vor 5 Tagen
Durch die Neuregelung des BBiG (§ 7a) zum wurde die Teilzeitausbildung deutlich flexibilisiert. Während bislang fast ausschließlich Personen mit Familienverantwortung eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren konnten, bietet die Neuregelung Gestaltungsspielraum für alle Auszubildenden. Voraussetzung ist das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes und das Vorliegen eines "berechtigten Interesses". Das kann z.B. sein:
Betreuung eigener Kinder
Pflege eines Familienangehörigen
Gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung
Flüchtlingsstatus
Teilnahme am Leistungssport
Notwendigkeit nebenher zu arbeiten
Die Teilzeitausbildung wird in der Regel mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 25 bis 30 Stunden (39 Stunden = Vollzeit) angeboten. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend. Der Berufschulunterricht findet weiterhin in vollem Umfang statt.
Für weitere Informationen und Fragen steht Ihnen gerne Frau Lievertz (Tel: zur Verfügung.