Verfahrenslotse Bzw. Verfahrenslotsin
vor 1 Woche
Die Stadt Velbert sucht in der Abteilung soziale Dienste zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n Verfahrenslotse bzw. Verfahrenslotsin (m/w/d) gem. - 10 b Abs. 1 SGB VIII im Bereich Erzieherische Hilfen (m/w/d) Im Mittelpunkt der Arbeit steht die fachliche und qualitative Weiterentwicklung der Prozesse und Angebote in Bezug auf die inklusive Ausrichtung der Jugendhilfeangebote sowie die Ver-besserung der Zusammenarbeit an den Schnittstellen. lhre Aufgabe wird es sein, Familien und junge Menschen bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGS VIII oder SGB IX zu unterstützen und zu begleiten und auf die Inanspruchnahme von Rechten hinzuwirken. **Wir bieten**: - eine unbefristete Beschäftigung in Voll - oder Teilzeit - eine Vergütung nach Entgeltgruppe S 15 TVöD - Sozial - und Erziehungsdienst (in Vollzeit monatlich zwischen 3884,14 € und 5500,22 € brutto) bzw. A 11 bei Vorliegen der persönlichen bzw. laufbahnrechtlichen Voraussetzungen - die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen für Tarifbeschäftigte (Jahressonder-zahlung, leistungsorientierte Prämie, betriebliche Altersvorsorge) - eine verantwortungsvolle Tätigkeit in einem engagierten und multiprofessionellen Team - regelmäßige Teamsitzungen, Supervisionen, Fortbildungs - und Qualifizierungsmöglichkeiten - gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben: z.B. die Möglichkeit zur Gleitzeit im Rahmen der Servicezeiten und die Möglichkeit zur mobilen Arbeit **Ihre Aufgaben**: - Durchführung von Beratungen bzgl. aller Inklusionsangebote des Jugendamtes - organisatorische und fachliche Beratung des Fachbereiches 5 Jugend und Familie bei der Umsetzung der letzten Gesetzes Reformstufe des KJSG in 2028 - Erfassen der Anliegen und Bedarfe der Familien - Konzept - und Qualitätsentwicklungsangebote mit den Trägern begleiten, mit dem Ziel die inklusive Jugendhilfelandschaft auszubauen - Prüfung der aktuellen Konzepte in Bezug auf ihre Barrierefreiheit - Vermittlung von Ansprechpartner*innen bei anderen (Reha-)Trägern, bei dringendem Be-darf auch Kontaktaufnahme im Einzelfalt Begleitung zu Terminen und Teilnahmen an Planverfahren und Fachkonferenzen - Öffentlichkeitsarbeit - regelmäßige Teilnahme an Dienstbesprechungen - fachdienstübergreifendes, systemisches Fallmanagement - unabhängige Beratung für alle Kinder, Jugendlichen und junge Erwachsene mit (drohenden) Behinderungen - Umsetzung der Beratungspflicht des Jugendamtes bezogen auf den Rechtsanspruch der Adressat*innen nach - 10 a SGB VIII an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen in einer für den Adressaten*innen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form ("Leichte Sprache", Dolmetscher*innen) - unabhängige Beratungsleistungen, mit strikter Orientierung an den Wünschen und Inte-ressen der Leistungsberechtigten **Wir erwarten**: - eine abgeschlossene (Fach-)Hochschulbildung (Bachelor (FH/HS) oder vergleichbarer Abschluss) der Studienfächer Soziale Arbeit, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Kindheitspä-dagogik, Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung oder Erziehungswissenschaften/Pädagogik und eine anschließende mindestens 3-jährige dienliche Berufserfahrung nach Erwerb der jeweiligen o. a. Qualifikation - gutes Fallverstehen - fundierte Kenntnisse des vielfältigen Spektrums an Hilfearten und Hilfeangeboten im Be-reich der Erzieherischen Hilfen und der Eingliederungshilfen bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen - fundierte Kenntnisse von Fachstandards im Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie der Eingliederungshilfe bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen - Fähigkeit zu eigenverantwortlicher, selbstständiger methodischer Sozialarbeit, Eigeninitia-tive, Kreativität und Verhandlungsgeschick - Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Gesprächsführung und Beratung sowie gu-te Kommunikationsfähigkeit - Engagement, Flexibilität, Motivation, Teamfähigkeit und eine positive Grundhaltung sowie Kritik und Kompromissbereitschaft - Kenntnisse in den sozialen und rechtlichen Bestimmungen bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen Der Einsatz eines privateigenen PKWs ist wünschenswert. In diesen Fällen wird unter Anerkennung der nach dem Landesreisekostengesetz erforderlichen triftigen Gründe eine pauschalisierte Kilometerentschädigung gezahlt. Vielfalt ist für uns ein wichtiger Bestandteil der Personalentwicklung. Deshalb begrüßen wir Ihre Bewerbung unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Zudem haben wir uns die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern unter Beachtung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW zum Ziel gesetzt. Für Rückfragen steht Ihnen die Abteilungsleiterin Soziale Dienste, Frau Keßler, unter der Rufnummer 02051/26-2271 gerne zur Verfügung. Wenn wir Ihr Interesse an dieser abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Aufgabe geweckt haben