Kindertagesstätten; Verwaltungsfachwirt

Vor 3 Tagen


Bad Ems, Deutschland Kreisverwaltung Rhein-Lahn Vollzeit

Rhein-Lahn-Kreis - arbeiten auf der Insel Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten. Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Abteilung 5, Referat 50, Sachgebiet Kindertagesstätten, eine unbefristete Vollzeitstelle als Verwaltungsfachwirt / Beamter im 3. Einstiegsamt / Diplomjurist bzw. Magister juris (1. Staatsexamen) (m/w/d) im Sachgebiet Kindertagesstätten zu besetzen. **Entgelt / Besoldung**: EG 9c TVöD VKA bzw. A 10 LBesG 45.000; - bis 67.500; - €/Jahr **Wochenarbeitszeit**: 39 bzw. 40 Wochenstunden **Starttermin**: nächstmöglich Wir bieten - gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice - strukturierte Einarbeitung - vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten - kollegiales und angenehmes Arbeitsklima - ausreichend kostenfreie Parkplätze - Arbeitswege ohne Berufsverkehr und gute Anbindung an den ÖPNV (der Bahnhof Bad Ems West ist nur fünf Gehminuten entfernt) - gute Aufstiegsmöglichkeiten in vielen interessanten Arbeitsbereichen - die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen - Kantine im Kreishaus - Jobradleasing, Gesundheitskurse, etc. AUFGABEN - Kindertagesstätten-Bedarfsplanung (Erhebung und Auswertung von Bedarfszahlen; Verhandlungen mit Kindergartenträgern, Kindergartenleitungen, Ortsgemeinden, Elternvertretern über Platzstrukturen und Betreuungsbedarf in Kindertagesstätten etc.) - Ermittlung und Überwachung der Haushaltsansätze - Beratung der Träger während Planungs - und Bauphasen, Stellungnahmen im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens und Erteilung der Betriebserlaubnis über Bau und Ausstattung der Kindertagesstätten - Abwicklung des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ - Abrechnung der Personalkosten der Kindertagesstätten mit Land, Trägern und Gemeinden - Telefonische und persönliche Beratung von Eltern und Kindertagesstätten VORAUSSETZUNGEN - Beamtin / Beamter mit der Qualifikation für das Dritte Einstiegsamt (gehobener Dienst) sowie - Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Verwaltungsfachwirt (Zweite Angestelltenprüfung) oder - erfolgreicher Abschluss des 1. Staatsexamens mit dem akademischen Grad "Diplomjurist" bzw. "Magister juris" oder eine vergleichbare Qualifikation oder - Teilnehmende des zweiten Angestelltenlehrgangs, die die Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben oder - Verwaltungswirte / Verwaltungswirtinnen (Erste Angestelltenprüfung) und Verwaltungsfachangestellte in mindestens der EG 8 TVöD, die bereit sind, den Zweiten Angestelltenlehrgang zu absolvieren oder - Beamte / Beamtinnen mit der Qualifikation für das Zweite Einstiegsamt (mittlerer Dienst) in mindestens der Besoldungsgruppe A 8 LBesG, die zu einer FQS bereit sind - Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, (auch im Außendienst), Eigeninitiative, Flexibilität und Belastbarkeit (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) - Bereitschaft, einen privaten PKW im Rahmen der erforderlichen Außendiensttätigkeit gegen Reisekostenentschädigung einzusetzen ERWARTUNGEN - Kenntnisse auf dem Gebiet des Jugendhilferechts - Gute Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den gängigen Softwareprodukten unseres Hauses, insbesondere Excel - Kenntnisse im Haushaltsrecht (Doppik) - Zielstrebige und selbstständige Arbeitsweise - Hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft - Durchsetzungs-, Führungs - und Integrationsfähigkeit - Bereitschaft zur intensiven Kommunikation und Kooperation - Verhandlungsgeschick - Planungs - und Organisationsfähigkeit Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des - 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit bitten wir bei einer Bewerbung anzugeben. Wenn Sie Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe haben, freuen wir uns