Direktorin/direktor Einer Gesamtschule
vor 2 Wochen
**Unsere Anforderungen**:
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18 S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien oder Lehramt für Haupt
- und Realschulen
- mehrjährige (mindestens 3 Jahre) Tätigkeit seit Bewährung in einer schulischen Funktionsstelle mit möglichst hoher Gesamtverantwortung (z.B. stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter) an einer Gesamtschule
- langjährige (mindestens 5 Jahre) Unterrichtserfahrung in allen Bildungsgängen der Sekundarstufe I
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
Kenntnisse und Erfahrungen
- sichere verwaltungs
- und schulrechtliche Kenntnisse in allen Belangen einer allgemeinbildenden Schule sowie im Budgetwesen und in der Unterrichtsplanung (z. B. PPB, UNTIS)
- in der Organisation und Arbeitsweise einer integrierten Gesamtschule
- in der Weiterentwicklung des Unterrichts mit den Schwerpunkten Binnendifferenzierung und individualisierte Lernformen unter Einbeziehung digitaler Medien
- in der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten der inklusiven Beschulung sowie zur Integration von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache
- in der Initiierung und Steuerung schulischer Entwicklungsprozesse im Hinblick auf den Ganztag und Teamstrukturen
- in der Motivation von Lehrkräften für eine Beteiligung und dauerhafte Mitarbeit an der Qualitätsentwicklung des Unterrichts und der pädagogischen Arbeit der Schule
Kompetenzen
- Zusammenarbeit und Delegationskompetenz
- Personalverantwortung und Mitarbeiterförderung
- Planungs
- und Organisationsfähigkeit
- Innovationsfähigkeit und strategische Kompetenz
- Pflicht
- und Verantwortungsbewusstsein
- Systemgestaltung und -steuerung
- Dialog
- und Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- interkulturelle Kompetenz und soziales Verhalten
**Allgemeine Hinweise**:
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Aufgrund des Frauenförder
- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen
- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsve