Schulhelfer/-in Startchancenprogramm

vor 22 Stunden


Bad Vilbel, Deutschland Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Vollzeit

**Über Uns**:
Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs
- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus
- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul

**Ihre Aufgaben**:
Startchancen-Programm
Schulhelferinnen und Schulhelfer zur Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht und bei der Klassenleitung:
Der Unterrichtsalltag ist mit vielfältigen Aufgaben verbunden, die mitunter die Unterrichtszeit einschränken. Um die wertvolle Unterrichtszeit möglichst produktiv nutzen zu können, erhalten Startchancen-Schulen die Möglichkeit, Schulhelferinnen und Schulhelfer im Unterricht und schulischen Alltag einzusetzen. Diese sol-len die Lehrkräfte bei der Bewältigung von Aufgaben entlasten, die im Zusammenhang mit der Organisation von Unterricht und der Klassenleitung stehen und nicht zwingend die Expertise einer Lehrkraft oder pädagogischen Fachpersonals bedürfen.
Schwerpunkt der Aufgaben der Schulhelferinnen und Schulhelfer an Schulen ist die Unterstützung der Lehrkräfte bei Alltagsroutinen und Alltagsaufgaben wie beispielsweise:

- Unterstützung bei Rückmeldungen (z.B. Einsammlung und Ausgabe von Arbeitsergebnissen, Hausaufgaben usw.)
- Unterstützung von Lehrkräften bei der organisatorischen Vorbereitung und technischen Durchführung besonderer Lernvorhaben und der Umsetzung von Arbeitsaufträgen
- Vorbereitung von Dokumenten nach Weisung der Lehrkraft und Übernahme von Vervielfältigungsaufträgen
- Vorbereitung des Unterrichtsraumes (z.B. Anordnung der Tische).
- Erstellung und Überwachung von Listen nach Weisung
- Bereitstellung von Arbeitsaufträgen im Vorfeld des Unterrichts (z.B. Digitalisierung und Hochladen von Arbeitsblättern) im Auftrag der Lehrkraft
- Ausgabe und Einsammlung von Materialien und digitalen Endgeräten
- Vorbereitung des Einsatzes digitaler Endgeräte im Unterricht (z.B. Einbindung WLAN, Anschluss an Drucker, Ladezustand)
- Unterstützung der Lehrkraft bei der Aufsicht im schulischen Alltag als Hilfskräfte beispielsweise bei der Aufsichtsführung in der Schule (Pausen, Mittagspausen, vor und nach dem Unterricht, Zwischenstunden), während des offenen Unterrichtsbeginns oder offener Unterrichtsphasen, im fach-praktischen Unterricht oder bei Klassenarbeiten
- Vorbereitung und Organisation von Unterrichtsgängen, ein
- und mehrtägigen Klassenausflügen und Exkursionen (z.B. im Rahmen des Fachunterrichts und der Berufsorientierung) sowie Begleitung von eintägigen Klassenausflügen und Exkursionen (Unterstützung der Lehrkraft bei der Vorbereitung und Begleitung)

**Unsere Anforderungen**:
Vorausgesetzt wird:

- Erfahrung in der Arbeit mit Kindern
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung

Sie
- helfen gerne anderen Menschen bei der Bewältigung von deren Aufgaben,
- verfügen über deutsche Sprachkenntnisse zur Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften, der Schulleitung und allen sonstigen in der Schule tätigen Personen,
- respektieren die freiheitlich demokratische Grundordnung und treten für sie ein,
- respektieren die politischen und religiösen Anschauungen anderer und wahren im Umgang mit Schülerinnen und Schülern weltanschauliche Neutralität.

Vor Aufnahme der Beschäftigung ist ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorzulegen.

Wünschenswert ist:

- Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, z. B. durch entsprechende Tätigkeiten im beruflichen Kontext oder in Kirchen oder Sportvereinen.
- Erfahrung im Umgang mit inklusiv zu beschulenden Kindern

**Unsere Angebote**:
**Allgemeine Hinweise**:
Die Arbeitszeit wird in der Regel auf fünf Wochentage (Montag bis Freitag) verteilt, Urlaubstage müssen in den hessischen Schulferien genommen werden.

Arbeitsrechtliche Hinweise:
Auf die im Landesdienst tätigen Beschäftigten finden die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 1. September 2009 in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Eingruppierung erfolgt gemäß Teil II Abschnitt 19.6 der Anlage A zur Entgeltordnung zum TV-H abhängig von der individuellen Qualifikation in Entgeltgruppe S 2 oder S 3. Eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 3 erfolgt, wenn die Qualifikation als Kinderpflegerin/Kinderpfleger mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung vorliegt. In allen anderen Fällen erfolgt eine Eingruppierung in S 2.
Bei Vollzeit beträgt bei einer 5-Tage-Woche die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt aufgrund der für Schule ungleichmäßigen Arbeitszeiten verbindlich in Absprache mit der Sch