Der Landrätin

Vor 7 Tagen


Mainz, Deutschland Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Vollzeit

**Beim Landkreis Südwestpfalz ist wegen Ablauf der Amtszeit die Stelle der Landrätin / des Landrates (m / w / d) zum 1. Oktober 2025 wegen Ablaufs der Amtszeit der derzeitigen Stelleninhaberin neu zu besetzen. Die derzeitige Stelleninhaberin stellt sich zur Wiederwahl. Bewerbungsfrist läuft bis 9. Dezember 2024.**:
Der Landkreis Südwestpfalz ist mit
rund 95.000 Einwohnerinnen und
Einwohnern und einer Fläche von
954 qkm der flächengrößte der Pfalz. Er
gliedert sich in 7 Verbandsgemeinden
mit 84 Ortsgemeinden. Der Landkreis
liegt inmitten der Ballungsräume
Mannheim / Ludwigshafen, Karlsruhe
und Saarbrücken. Im Süden des
Landkreises besteht die unmittelbare
Nähe zu unseren französischen
Nachbarn im Elsass und in Lothringen.
Nahezu zwei Drittel der Fläche des
Landkreises liegen im „Naturpark
Pfälzerwald“, dem 1992
von der UNESCO das Prädikat
„Biosphärenreservat“ verliehen wurde.

Sitz der Kreisverwaltung ist die
kreisfreie Stadt Pirmasens.

Die Wahl der Landrätin / des
Landrates erfolgt am Sonntag, dem
23. Februar 2025, unmittelbar durch
die wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürger des Landkreises Südwestpfalz
für eine Amtszeit von acht Jahren. Die
Wahl wird nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl durchgeführt (Urwahl).
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte
der gültigen Stimmen erhält. Erhält
keine Bewerberin / kein Bewerber diese
Mehrheit, so findet am Sonntag, dem
9. März 2025, eine Stichwahl unter den
zwei Bewerberinnen / Bewerbern statt,
die bei der ersten Wahl die höchsten
Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Landrätin / zum Landrat
ist, wer Deutsche / r im Sinne des
Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes
oder Staatsangehörige / r eines
anderen Mitgliedsstaates der
Europäischen Union mit Wohnsitz in
der Bundesrepublik Deutschland ist,
am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr
vollendet hat, nicht von der
Wählbarkeit im Sinne des - 4 Abs. 2
des Kommunalwahlgesetzes für
Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist
sowie die Gewähr dafür bietet, dass
sie / er jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur
Landrätin / Zum Landrat kann nicht
gewählt werden, wer am Tag der Wahl
das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Es erfolgt eine Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit für acht
Jahre. Die Besoldung richtet sich nach
der Kommunalbesoldungsordnung des
Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das
Amt in die Besoldungsgruppe B 4 /
B 5 eingestuft. Daneben wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Neben der beamtenrechtlich
notwendigen Bewerbung ist zur
Teilnahme an der Wahl die Einreichung
eines förmlichen Wahlvorschlages als
Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber
oder durch eine Partei bzw.
Wählergruppe erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass
gültige Wahlvorschläge nur bis Montag,
den 6. Januar 2025 um 18.00 Uhr, beim
Kreiswahlleiter eingereicht werden
können (Ausschlussfrist). Weitere
Einzelheiten ergeben sich aus der
amtlichen Bekanntmachung über die
Einreichung von Wahlvorschlägen, die
spätestens am 16. Dezember 2024 in der
Pirmasenser Zeitung, der Rheinpfalz
- Pirmasenser und Zweibrücker

Rundschau - und im Pfälzischen
Merkur erscheinen wird sowie unter der
Homepage der Kreisverwaltung

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erklärt werden,
dass politischen Parteien oder
Wählergruppen die eingegangene
Bewerbung bekannt gegeben oder
Einsicht in weitere Unterlagen gewährt
wird. Ein solches Einverständnis kann
auf eine oder mehrere Parteien und /
oder Wählergruppen beschränkt
werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe
einer solchen Erklärung hat auf die
Ordnungsmäßigkeit der eingereichten
Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden bis zum Montag,
dem 9. Dezember 2024 (keine
Ausschlussfrist) erbeten an

Kreisverwaltung Südwestpfalz
Wahl der Landrätin / des Landrates
z. Hd. des Wahlleiters
Unterer Sommerwaldweg 40 - 42
66953 Pirmasens

(Staatsanzeiger Nr. 45 vom 2. Dezember 2024)