Sachgebietsleitung Straßenverwaltung
Vor 3 Tagen
Der Landkreis Zwickau ist einer der stärksten Wirtschaftsstandorte in den neuen Bundesländern. Aufgrund seiner landschaftlichen Vielfalt und seines kulturellen Erbes ist er einer der attraktivsten Lebensräume in Sachsen. Seine breit aufgestellte Bildungslandschaft garantiert eine durchgängige Betreuung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen.
Unsere moderne, dienstleistungsorientierte und familienfreundliche Landkreisverwaltung ist Dienstleister für rund 310.000 Bürgerinnen und Bürger sowie 14.000 Unternehmen und freut sich auf Ihre Mitarbeit
Das Landratsamt Zwickau sucht für den derzeitigen Standort Glauchau
eine/einen
Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter Straßenverwaltung (w, m, d)
unter der Kennziffer 244/2024/DIV im Dezernat Bau, Kreisentwicklung, Vermessung
für das Amt für Straßenbau
in Vollzeit - mit 39 Wochenstunden; Teilzeit möglich - mit mindestens 35 Wochenstunden
Stellenbewertung Entgeltgruppe 11 TVöD-VKA
Beschäftigungsdauer unbefristet
Beschäftigungsbeginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt
**Ihr Aufgabengebiet**:
- Ihre Hauptaufgabe besteht in der Leitung des Sachgebietes Straßenverwaltung:
- Vermögensbetreuungspflichten und Verantwortung für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Amt für Straßenbau
- Leitung des Finanzcontrollings für die zur Bewirtschaftung frei gegebenen Mittel des Kreis-, Staats
- und Bundeshaushalts
- Vorgesetztenfunktion, u. a. mit Entscheidungen zur Verteilung von Aufgaben, zu Arbeitsabläufen, zu Arbeitsanweisungen, zu Arbeitszeit und -ort, Belehrungen sowie zu Beurteilungen
- Durchsetzung des Gesundheits-, Arbeits
- und Brandschutzes, des Daten
- und Geheimschutzes sowie zur Amtsverschwiegenheit u. ä.
- Entscheidung spezifischer Angelegenheiten des Sachgebietes
- operative Planung und Leitung sowie Sicherung der perspektivischen, strategischen Entwicklung des Sachgebietes im Kontext des Amtes und in Abstimmung mit dem Amtsleiter
- Einleitung und Durchführung von Veränderungsprozessen, Optimierung von Geschäftsprozessen sowie Leistungsintensivierung
- Erarbeitung von Zielstellungen und Konzeptionen
- Sicherung eines einheitlichen Verwaltungshandelns im Sachgebiet
- fachliche Anleitung und Schulung der Mitarbeiter, insbesondere auch rechtskreisübergreifend
- Konflikt
- und Beschwerdemanagement
- Förderung der Mitarbeiterleistungen durch Beeinflussung von Zusammenarbeit, Motivation, Verantwortungs
- und Kostenbewusstsein u. ä.
- Einsatzorganisation, wie z.B. Urlaubs-, Vertretungs-, Vollmachten-, Befugnis
- und Fallzahlenverteilung und -planung
- Mitarbeiterinformation, -beratung und -gespräche
- Erarbeitung von Handlungsrichtlinien
- Zuarbeit zu Stellungnahmen
- Sie verantworten den Haushalt und die Finanzen des Amtes. Das bedeutet:
- Vorbereitung bzw. Übernahme und Weiterbearbeitung des Haushaltsplanes des Landkreises für die vom gesamten Amt zu bewirtschaftenden Haushaltsstellen
- Koordination des Planungsprozesses für konsumtive Produkte, direkte und indirekte aktivierbare Investitionen in Abstimmung mit den Sachgebieten des Amtes auf der Grundlage des vorgegebenen Budgets
- Verantwortlicher/Beauftragter Haushalt für die Bewirtschaftung der Straßen des Bundes
- und Staatshaushaltes im Landkreis
- Organisation und Festsetzung von Grundsätzen für die Gewährleistung eines amtsinternen Berichtswesen
- Kontrolle und Umsetzung der Gebührenordnung des Landkreises
- Budgetvorgaben und -überwachung für die Sachgebiete, Straßenmeistereien und die Amtswerkstatt sowie Kontrolle der Soll-/Ist-Werte
- Verantwortung für die Anmeldung und Beantragung von förderfähigen Einzelmaßnahmen
- Im Bereich der Straßenverwaltung gehören zu Ihren Aufgaben:
- Organisation der unteren Straßenaufsicht auf der Grundlage des Sächsischen Straßengesetzes gegenüber den Städten und Gemeinden des Landkreises (Rechtsaufsicht) sowie Beratung und Anleitung der Gemeinden im Straßenrecht (Fachaufsicht)
- Führung der Straßeninformationsdatenbank für Kreisstraßen
- Leitung der Neuerarbeitung der Kreisstraßenkonzeption, Analyse der Umsetzung, Entwicklung von Vorschlägen für die weitere Gestaltung des Kreisstraßennetzes sowie Fortschreibung der Konzeption
- straßenrechtliche Prüfung und Freigabe der Stellungnahmen des Amtes für Straßenbau zu Planungen des Hoch
- und Tiefbaues im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
- Leitung von Submissionen im Amt für Straßenbau
- Entscheidung zum Umfang des Erwerbes bzw. der Veräußerung von Kreisstraßengrundstücken einschließlich der erforderlichen Vor
- und Nacharbeiten (Bauerlaubnisse, Vermessung, Entschädigung usw.)
- Sie sind für die Pflege der spezifischen Planungs
- und Bauprogramme zuständig insbesondere Datenerfassung, Auswertung und Durchführung von Abgleichen.
- Ein weiterer Teil der Aufgabe ist die Bearbeitung komplizierter Einzelfälle des Sachgebietes. Das heißt:
- Übernahme und Weiterbearbeitung schwieriger Grundstücksangelegenheiten im Zusammenhang mit