Projektleitung Veranstaltungsservice Outdoorformate
Vor 2 Tagen
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH bündelt die Messe-, Kongress
- und Veranstaltungsaktivitäten der Stadt und ist für den Tourismus sowie die nationale und internationale Vermarktung Wiesbadens verantwortlich. Neben der nationalen und internationalen touristischen Vermarktung der hessischen Landeshauptstadt im In
- und Ausland sowie dem Betrieb des Tourist Service und der Tourist Information verantwortet die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH als Veranstalter zahlreiche große Feste wie etwa die Rheingauer Weinwoche, den Sternschnuppen Markt und das Theatrium, ebenso den Wiesbadener Wochenmarkt, die Märkte in den Stadtteilen und die Eiszeit.
Eigenständige und unterschriftsreife Erstellung von Veranstaltungskonzepten (inkl. Hygiene-und Sicherheitskonzepten) unter Berücksichtigung aller Detailfragen und Verträgen mit Standbetreibern, Dienstleistern und-Partnern. Dies beinhaltet auch die eigenständige, kreative Entwicklung neuer zielgruppengerechter Veranstaltungskonzepte bei sich verändernden gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Selbständiges Entwickeln funktionierender Veranstaltungsabläufe unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsnormen, Zulässigkeit, praktischen Umsetzbarkeit und wirtschaftlichen Rentabilität der geplanten Abläufe und Inhalte. Darstellung in Ablauf-und Standplänen. Dies beinhaltet eigenverantwortliche Planungsentscheidungen in sämtlichen Veranstaltungsbereichen und den Überblick über die gesamte Veranstaltung (z.B. Umfang des notwendigen Ordnungsdienstes, Anforderungen an Strom-und Wasserversorgung, benötigte Bühnen
- und Veranstaltungstechnik, Programmpunkte und Künstler, gastronomisches Angebot, Flächen für Standbetreiber, Ans zahl und Umfang der notwendigen Rettungswege etc.).
leitend verantwortlich für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Erledigung aller für die Veranstaltung notwendigen Maßnahmen und Aufgaben durch die beauftragten Gewerke und Dienstleister (z.B. Einsatzbereitschaft Ordnungsdienst, Pünktlicher Aufbau, Rechtzeitige Abnahme, Zuweisung von Flächen, Technische Proben, Unterweisung der Vorgaben aus dem Sicherheitskonzept etc.). Deshalb weisungsbefugt gegenüber diesen Gewerken, Partnern und Dienstleistern
Zusammenstellen aller wichtigen Veranstaltungsinformationen für die Behörden und eigenständige Einholung aller erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Ämtern (Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde). Ansprechpartner für Rückfragen bei der notwendigen Abnahme und Freigabe der Veranstaltungen durch die genannten Behörden
Verantwortlich für die inhaltliche Durchführung der Veranstaltung entsprechend der geplanten Konzepte, Prozesse und Abläufe. Einweisung der beteiligten Gewerke über die veranstaltungsspezifischen Gegebenheiten
Erstellung und Ausgabe von Sicherheitshinweisen für Standbetreiber
Dienste als Veranstaltungsleiter bei den genannten Veranstaltungen nach - 38 Absatz 2 H-VStättR
Weisungsbefugt gegenüber allen Veranstaltungsteilnehmern und Mitwirkenden bei durchgängiger Anwesenheit während der Veranstaltungszeiten.
Entscheidung über Unterbrechung oder Abbruch der Veranstaltung bei Gefahrenlagen, inklusive der Entscheidung über eine Räumung oder Evakuierung (z.B. bei Unwetter)
Leitend verantwortlich für die Durchsetzung der Bestimmungen aus dem Sicherheitskonzept, aus dem Veranstaltungsablaufplan und der behördlichen Auflagen.
Erteilen von Weisungen an den Sicherheitsdienst und an die Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (z.B. an Bühnen)
Überwachung der Einhaltung von Betriebsvorschriften (z.B. begehbare Fluchtwege)
Eigenverantwortliche Vorbereitung auf die Dienste als Veranstaltungsleiter (z.B. Umfassende Kenntnis des Ablaufplans, sowie des Sicherheits-, Räumungs-und Hygienekonzepts vor Veranstaltungsbeginn, Begehung und Prüfung des Veranstaltungsgeländes vor Beginn, Briefing aller Beteiligten der Veranstaltung, Kontrolle von Aufbauten
Bewerten von Gefahren-und Krisensituationen. Führen des Tagesprotokolls und Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorkommnisse und selbst eingeleiteten Maßnahmen während der Veranstaltung
Einberufen des behördlichen Krisenstabs bei entsprechender Lage. Ansprechpartner für die Einsatzleiter der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, für den Polizeiführer und das Ordnungsamt
Ausübung des Hausrechts (z.B. Platzverbote gegen Störer aussprechen und diese entfernen lassen)
Anordnen von Maßnahmen zur Besuchersteuerung (z.B. Einlasstop zur Vermeidung von Überfüllung)
Anordnen von Maßnahmen zum Immissionsschutz nach Normwerten (z.B. bei zu lauter Musik auf einer Bühne)
Erstellung von Leistungsverzeichnissen für die Ausschreibung von Dienstleistungen, die für Veranstaltungen benötigt werden
Angebotseinholung und unterschriftsreife Erstellung von Beauftragungen für Leistungen in den einzelnen Veranstaltungsbereichen
Unterzeichnen des Vergabevermerks als Fachabteilung zusammen mit Einkauf und Gesch