Sachbearbeiter in
vor 2 Wochen
**Sie befinden sich derzeit im mittleren nichttechnischen Dienst und möchten den Verwaltungslehrgang II absolvieren?**:
**Sie haben Freude am Umgang mit Menschen verschiedener Nationalitäten und es ist Ihnen ein wichtiges Anliegen, Verantwortung für Arbeitssuchende in der**
**Grundsicherung zu übernehmen? Dann sind Sie bei uns genau richtig**:
Bereits im Jahr 2005 hat die Stadt Mülheim an der Ruhr die Möglichkeit wahrgenommen, die Zuständigkeit für die Grundsicherung für Arbeitssuchende in kommunaler
Eigenverantwortung zu übernehmen - sie ist somit eine von 104 Optionskommunen in ganz Deutschland. Neben der Gewährung von Geldleistungen ist die Stadt Mülheim an der Ruhr auch alleinverantwortlich für die Beratung, Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung aller Leistungsberechtigten in ihrem Zuständigkeits
- und Wirkungskreis. Diese Aufgaben nimmt seit dem 01.11.2021 das Jobcenter als eigenständiges Amt wahr.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr bietet für Tarifbeschäftigte des mittleren nichttechnischen Dienstes die Möglichkeit zur Teilnahme am Verwaltungslehrgang II für einen Einsatz als
**Sachbearbeiter*in (m/w/d) - Leistungsgewährung SGB II**:
**(Entgeltgruppe EG 5 - 9a TVöD mit Gewährung einer Zulage zu EG 09c TVöD, mindestens 40.684;
- € bis 56.980;
- € im Jahr, je nach einschlägiger Berufserfahrung)
**an.
**Wir bieten Ihnen**:
- Übernahme der notwendigen Lehrgangskosten sowie ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis im Bereich der Leistungsgewährung,
- Eingruppierung in EG 9c TVöD nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme sowie eine jährliche Sonderzahlung,
- betriebliche Zusatzversorgung und leistungsorientierte Bezahlung,
- eine interessante, anspruchsvolle und selbstständige Tätigkeit,
- flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub im Jahr,
**Ihre Aufgaben sind**:
- Aufnehmen von Anträgen zur Gewährung von Leistungen nach dem SBG II
- Bearbeitung der Anträge und Veranlassung der ersten Zahlung oder Ablehnung
- Bearbeitung von Anträgen zur Gewährung wirtschaftlicher Hilfen nach dem SGB II und Beratung, Aufnahme und Bearbeitung von Folgeanträgen zur Gewährung wirtschaftlicher Hilfen nach dem SGB II
**Das bringen Sie mit**:
- Erfolgreicher Abschluss des Verwaltungslehrgangs I (VL I) bzw. eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit mindestens dreijähriger Beschäftigungszeit, SGB II-Erfahrungen sind wünschenswert
- Die Teilnahme am Verwaltungslehrgang II wird erwartet (siehe besondere Regelungen*)
- Qualitätsbewusstsein sowie service
- und dienstleistungsorientiertes Denken und Handeln
- Hohes Verantwortungsbewusstsein
- Fähigkeit zur integrativen, fördernden und interdisziplinären Zusammenarbeit
- Einsatzbereitschaft, hohe Eigenmotivation und Teamfähigkeit
- Konfliktfähigkeit und Interkulturelle Kompetenz
- Für fachliche Fragen stehen Ihnen Uwe Breit unter (0208) 455 - 2905 und Patricia Krause unter (0208) 455 - 2904 gerne zur Verfügung.**
- Besondere Regelungen für tarifbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen des
mittleren Dienstes:
Sofern Sie über einen abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I bzw. eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten und über eine mindestens dreijährige Beschäftigungszeit verfügen, haben Sie die Möglichkeit, sich zu bewerben und über eine erfolgreiche Teilnahme am Verwaltungslehrgang II die erforderliche Qualifikation zu erlangen. Die Kosten der für Sie pflichtigen Lehrgangsteilnahme trägt die Verwaltung. Ein verbindlicher Zeitpunkt für die Teilnahme wird erst zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit dem Jobcenter festgelegt.
Sollten Sie den Verwaltungslehrgang I (VL I) oder Ihre Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit der Note „befriedigend“ oder „ausreichend“ abgeschlossen haben, können Sie nach den tariflichen Regelungen nur zum Verwaltungslehrgang II zugelassen werden, wenn Sie vorab ein Zulassungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Die Lehrgangskosten für das Zulassungsverfahren inklusive der Prüfungsgebühren werden ebenfalls durch die Verwaltung übernommen.
Sollten Sie die Stelle vor Ablauf von 2,5 Jahren nach Lehrgangsabschluss wieder verlassen, müssen Sie die Lehrgangsgebühr anteilig im Verhältnis zu der auf der Stelle bereits verbrachten Zeit erstatten. Im Falle, dass Sie das Zulassungsverfahren zum Verwaltungslehrgang II oder den Lehrgang selbst nicht bestehen sollten, ist ein weiterer Verbleib auf der Stelle des gehobenen Dienstes grundsätzlich ausgeschlossen.
Sofern Sie bereits privat den Verwaltungslehrgang II besuchen und diesen noch nicht abgeschlossen haben, erfolgt eine Subventionierung des Lehrganges durch die Verwaltung. Die Höhe der Beteiligung ist jedoch begrenzt auf die entsprechende Höhe der Lehrgangskosten des Studieninstitutes Duisburg.
Da eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 09c TVöD erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Qualifizierung möglich ist, werden Sie zunächst unter Beibehaltung Ihre