Referendarinnen Und Referendare

vor 1 Tag


Düsseldorf, Deutschland Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW Vollzeit

Das Land Nordrhein-Westfalen
stellt zum 1. April und zum 1. Oktober eines jeden Jahres

***Referendarinnen und Referendare (w/m/d)**
**in den Fachrichtungen**
**„Städtebau“ oder „Stadtbauwesen“**:
in den Vorbereitungsdienst des bautechnischen Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt (technisches Referendariat) ein.

Ausbildungsbehörde für die Fachrichtung „Städtebau“ sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Köln oder Münster, für die Fachrichtung „Stadtbauwesen“ die Bezirksregierung Düsseldorf.

**Was erwartet mich**:
Das technische Referendariat ist eine zweijährige eigenständige Zusatzqualifikation für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (mit und ohne Berufserfahrung) im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ziel, Sie als Führungskräfte zu qualifizieren und auf Leitungsfunktionen praxisgerecht vorzubereiten. Aufbauend auf dem bereits durch das Studium erworbenen technischen Fachwissen und Fähigkeiten, werden umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Verwaltung und Recht sowie Management und Führung vermittelt. Die Ausbildung findet als „training on the job“ überwiegend durch praktische Mitarbeit in den Bau
- und Planungsämtern von Städten und Gemeinden, Hospitationen in Fachbehörden sowie in übergreifenden, interdisziplinären Lehrgängen statt.

**Wir bieten**:

- eine zweijährige Zusatzqualifikation für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (mit und ohne Berufserfahrung) zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben im öffentlichen Dienst
- ein vielfältiges Ausbildungsspektrum an unterschiedlichen Standorten in Nordrhein-Westfalen
- Ernennung als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt
- vorbildliche Arbeitszeiten
- eine Bezahlung nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW - zurzeit rund
ca. 1.733,28 € monatlich für Ledige. Verheiratete oder Eltern erhalten Zuschläge.

Nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats ist im Rahmen der gesetzlichen Höchstaltersgrenze von 42 Jahren - bzw. 45 Jahren bei schwerbehinderten Menschen - eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 13 LBesO A NRW und nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich. Das Höchstalter kann in bestimmten Fällen (- 14 Absatz 5 LBG NRW) überschritten werden.

**Was muss ich mitbringen**:
In das technische Referendariat können Bewerberinnen oder Bewerber eingestellt werden, **die zum Zeitpunkt des Bewerbungsverfahrens ein geeignetes wissenschaftliches Studium**gemäß den Sondervorschriften der Fachrichtung Städtebau /Stadtbauwesen
- mit einem Mastergrad oder Diplom an einer Universität, einer technischen Hochschule oder an einer anderen gleichstehenden Hochschule mit einem akkreditierten Mastergrad an einer Fachhochschule

oder
- mit einer nachweislich gleichwertigen, auch ausländischen Hochschulprüfung

**abgeschlossen haben**.

**Sondervorschriften für die Fachrichtung „Städtebau“**:

- Studium der Raumplanung, Stadtplanung, Stadt
- und Regionalplanung oder eines vergleichbaren Studienganges
- Aufbaustudium Städtebau / Stadtplanung im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie), der Landespflege, der Geographie sowie weiterer vergleichbarer Studiengänge
- Vertiefungsstudium mit Schwerpunkt Städtebau/Stadtplanung (Masterstudiengang) im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurswesens, des Vermessungswesens (Geodäsie), der Landespflege, der Geographie sowie weiterer vergleichbarer Studiengänge. Soweit aus der Urkunde über die Verleihung akademischer Grade die Vertiefung „Städtebau“ nicht hervorgeht, ist ein gesonderter Nachweis der Hochschule vorzulegen. Es können auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem in der o. g. Fachrichtung abgeschlossenen Studium ohne eine Vertiefung „Städtebau“ aufgenommen werden, sofern sie nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit vergleichbare Qualifikationen erworben haben.

**Sondervorschriften für die Fachrichtung „Stadtbauwesen“**:

- den Abschluss eines wissenschaftlichen Studiums des Bauingenieurswesens oder einer vergleichbaren Fachrichtung

Die Anforderungen an die Studieninhalte (Grundlagenwissen, Fachwissen sowie fachbezogenes Ergänzungswissen) können Sie der VAPbD LG 2.2 entnehmen.

**Wie bewerbe ich mich**:
Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 103 „Personal“
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf

**Bewerbungsfrist für den Einstellungstermin zum**:

- 01. April ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres01. Oktober ist jeweils der 30. April des jeweiligen Jahres

**Wir benötigen folgende Bewerbungsunterlagen**:

- Anschreiben
- tabellarischen Lebenslauf
- Zeugnis über den Nachweis der Hochschulreife
- Zeugnisse über die Hochschulprüfungen sowie ggf. über Zusatz
- oder andere Prüfungen
- Urkunden über die Verleihung akademischer GradeNachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten nach Studienabschluss

Aus Gründen der Verwaltungsöko



  • 40219 Düsseldorf, Deutschland Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW Vollzeit

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