Mitarbeiter in Der Anzeigenerfassung
vor 1 Woche
**Stellenausschreibung**:
Das Polizeipräsidium Mönchengladbach ist eine Kreispolizeibehörde mit ca. 900 Beschäftigten, davon ca. 710 Beamtinnen und Beamte.
Eine flexible und familienorientierte Personalpolitik ermöglicht den Beschäftigten eine gute Balance von Beruf und Familie. Umfangreiche Angebote wie eine individuelle und flexible Arbeitszeitgestaltung, Telearbeitsplätze und ein vielfältiges Gesundheitsmanagement tragen hierzu bei. Durch die gute Infrastruktur mit zwei Hauptbahnhöfen und vier angrenzenden bzw. durchquerenden Bundesautobahnen ist Mönchengladbach von den Ballungszentren Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet innerhalb kürzester Zeit zu erreichen.
In der Direktion GE ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine für die Dauer einer Krankheitsvertretung bis zum 31.07.2027 befristete Vollzeitstelle als
**Mitarbeiter*in in der Anzeigenerfassung (m/w/d)**:
**(EG 6 TV-L)**:
zu besetzen.
**Organisatorische Anbindung**:
Sie unterstehen der Leiterin / dem Leiter der Polizeiwache Mönchengladbach.
**Formale Voraussetzungen**:
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung
als
- Verwaltungsfachangestellte*r,
- Rechtsanwalts
- und Notarfachangestellte*r ODER
- Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation /Büromanagement
- alternativ über eine vergleichbare kaufmännische Ausbildung oderSie sind Landesbeschäftigte*r mit Verwendung in dieser Form.
**Wünschenswerte Voraussetzungen**:
- einschlägige Berufserfahrung
- sicherer Umgang mit MS-Office
**Aufgabenbereich**:
- Eingaben von Vorgängen im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem ViVA
- Erfassung der Sachverhaltsdaten zu einfachen Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, wie z. B. Sachbeschädigungen, Diebstahlsdelikte, Bedrohungen, Beleidigungen, etc. auf Grundlage handschriftlich vorgefertigter Kurzanzeigen verbunden mit der laufenden Pflege sowie Weitergabe an die sachbearbeitenden Dienststellen
- Übermittlung der Vorgangsaktenzeichen an Verfahrensbeteiligte
- Dienstpost der Polizeiwache (Botengänge)
- Unterstützung bei der Bearbeitung von Asservaten (Botengänge zur Asservatenstelle) Zuordnung und Ausgabe von Asservaten
- Erteilung von Auskünften zu laufenden Verfahren aus dem System ViVA unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes / Auskunft an den Bürger erteilen, ob Zivilrecht oder Anzeige möglich
- Entgegennahme von Anliegen persönlich erscheinender Bürger*innen verbunden mit der Ersteinschätzungen des Anliegens und Weiterleitung an die zuständige Sachbearbeitung
- Recherche in ViVA zu der jeweils beschuldigten Person, ob bereits Vorgänge bestehen, zur Weiterleitung an die Sachbearbeitung sowie Erteilung von Auskünften aus ViVA an andere öffentliche Stellen
- Anforderung von Bundeszentralregister-Auszügen
- Fertigen von Schriftsätzen nach Diktat bzw. vom Band
- Schadensmeldungen in ViVA erfassen
- Verwaltung von Asservaten, sonstigen sichergestellten Gegenständen, eingehenden Gutachten
**Erfolgssichernde Kompetenzmerkmale**:
- absolute Verschwiegenheit
- Verantwortungsbewusstsein
- Stressstabilität
- selbstständige und eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung
- zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- PC-Kenntnisse
**Hinweise**:
Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter sind ausdrücklich erwünscht.
Bewerbungen von Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Außerdem freuen wir uns ganz besonders über Bewerbungen von Menschen, von denen bisher noch zu wenige bei uns arbeiten: Menschen mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte Menschen im Sinne des - 2 SGB IX sowie Menschen mit einer Migrationsgeschichte.
Sofern die formalen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die Bewerbung - unabhängig von der Berufserfahrung sowie sonstigen Qualifikationen - nicht berücksichtigt werden.
**Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Bereiche von Behörden und öffentlichen Einrichtungen als besonders sicherheitsempfindlich eingestuft sind. Es gilt daher, diese Bereiche besonders vor Angriffen von außen zu schützen. Jede Person, die Zugang zu solchen Einrichtungen hat, muss vertrauenswürdig und zuverlässig sein. Um dies zu überprüfen, müssen Personen mit Zugang zu besonders schützenwerten Einrichtungen eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen.**
**Wir bitten daher mit Übersendung Ihrer Bewerbung auch um Ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Sicherheitsüberprüfung über unsere polizeilichen Informationsdienste.**
**Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen in Nordrhein-Westfalen ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW).**
Weiterhin werden die gesundheitlich-körperliche Eignung für berufsfeldtypische Aufgaben sowie die Bereitschaft zum Dienst bei besonderen Einsatzlagen der Polizei auch außerhalb der Regelarbeitszeit vorausgesetzt.
Es handelt sich um eine bis zu