Konrektorin / Konrektor Als Die Ständige Vertreterin / Der Ständige Vertreter Der Leiterin Oder Des Leiters Einer Grundschule Mit Mehr Als 360 Bis Zu 540 Schülerinnen Und Schülern (M/w/d)

Vor 3 Tagen


RheinMainGebiet, Deutschland Franckeschule Vollzeit

Konrektorin / Konrektor als die ständige Vertreterin / der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 bis zu 540 Schülerinnen und Schülern (m/w/d)

Franckeschule

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Ihre Aufgaben
- Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen des Hessischen Kultusministeriums für die Besetzung von Funktionsstellen an Schulen im Hessenportal, dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABI.1/18, S.35 ff).

Insbesondere umfasst die Stelle folgende Aufgaben:

- Stundenplangestaltung, Unterrichtsverteilung, Vertretungs
- und Aufsichtsplanung, sonstige administrative Aufgaben.
- Übernahme administrativer sowie organisatorischer Schulverwaltungsaufgaben in den Bereichen Budget und Personal
- und Schülerverwaltung unter Verwendung der Da-tenbanksysteme LUSD und PPB.
- Unterstützung in der Koordination/Beratung im Bereich Schulentwicklungsschwer-punkte.
- Kooperation und Koordination im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Ganztags, Netzwerkarbeit im Stadtteil (außerschulische Kooperationspartner)

Unsere Anforderungen
- Für die Besetzung der Stelle wird zwingend vorausgesetzt:

- Lehramt für Grundschulen
- Bewährung als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit oder unbefristetes Angestelltenverhältnis mit mindestens dreijähriger Beschäftigungszeit

Die nachstehenden Voraussetzungen sind erwünscht:

- Hohe Kommunikationskompetenz
- Organisations
- und Medienkompetenz
- Leitungserfahrung im Bereich von Projekten und Arbeitsgruppen
- Interkulturelle Kompetenz
- Fundierte Kenntnisse grundschulrelevanter Themenbereiche sowie rechtlicher Be-stimmungen für sicheres Auftreten gegenüber Lehrkräften und Eltern
- Motivations
- und Überzeugungskraft
- Mehrjährige und umfassende Unterrichtserfahrung (wünschenswert in den Fächern Ethik und Musik)

Allgemeine Hinweise
- Bewerbungen sind möglichst über das Online-Bewerbungsverfahren einzureichen.

Bitte laden Sie alle relevanten Qualifikationsnachweise als eingescannte Dokumente, jedoch mindestens die Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung, die letzte Ernennungsurkunde sowie Ihr Fortbildungsportfolio ohne Einzelnachweise, als Anlage hoch.

Achten Sie selbst auf die Vollständigkeit Ihrer Personalakte.
Maßgebliche Fortbildungsnachweise sollten darin enthalten sein und müssen für eine Bewerbung nicht mehr beigefügt werden.

Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).

Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.

Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:

- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
- Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Funktionsstelle
- Die Frauen
- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main

Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung fü