Justizangestellter (M/w/d) Im Justizwachtmeisterdienst Bei Dem Landgericht Gera

vor 11 Stunden


Gera, Deutschland Landgericht Gera Vollzeit

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist eine bis zum 30.09.2027 **befristete**Stelle als Justizangestellter (m/w/d) im Justizwachtmeisterdienst bei dem Landgericht Gera zu besetzen.
- Ihr Tätigkeitsprofil: _
- Fernsprechvermittlungsdienst in der Telefonzentrale des Justizzentrums Gera
- Durchführung von Personen
- und Einlasskontrollen
- Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude
- Vermittlung des Aktenumlaufs
- Herstellung von Vervielfältigungen
- Erledigung des Papierpostein
- und -ausgangs
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude
- Pflege der Dienst-Kraftfahrzeuge
- Kurierdienst
- Erledigung von Hausdienstgeschäften

Ihre Qualifikationen und Eigenschaften:

- Hauptschulabschluss + abgeschlossene Berufsausbildung oder Mittlere Reife
- Führerschein mind. der Klasse B
- Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
- gut ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- freundliches Auftreten und gute Umgangsformen
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- hohe Leistungsbereitschaft
- Bereitschaft zu Fortbildung
- gute psychische und physische Leistungsfähigkeit und Belastbarkeitgute und sichere Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Wir bieten: _
- einen sicheren Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst
- Vollzeitbeschäftigung mit 40 Wochenstunden (Teilzeitbeschäftigung möglich)
- eine Vergütung nach TV-L Entgeltgruppe E4
- 30 Urlaubstage im Kalenderjahr (bei Vollbeschäftigung)
- Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei: _
- Zeugnis über einen Haupt
- oder Realschulabschluss (mittlere Reife)
- Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung
- vollständiger Lebenslauf
- ggf. Arbeitszeugnisse

Die Bewerber/innen erklären sich mit der Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen einverstanden und stimmen der vorübergehenden Speicherung Ihrer Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens zu.

Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden.

Ihre Unterlagen können nach Abschluss des Auswahlverfahrens nur zurückgesandt werden, wenn Sie Ihrer Bewerbung einen frankierten Rückumschlag (DIN A4) beifügen. Andernfalls werden Ihre Unterlagen ordnungsgemäß vernichtet.