Oberstudiendirektorin/oberstudiendirektor - Als

vor 1 Woche


RheinMainGebiet, Deutschland Max-Beckmann-Schule Vollzeit

Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor - als Leiterin/Leiter eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums - Max-Beckmann-Schule

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Unsere Anforderungen

Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18 S. 35 ff.).

Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:

- Lehramt an Gymnasien
- mehrjährige Bewährung in der Wahrnehmung einer schulischen Funktionsstelle (z.B. stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schulleiter) mit möglichst hoher Gesamtverantwortung an einer allgemeinbildenden Schule mit gymnasialer Oberstufe
- mehrjährige Unterrichtserfahrung in der Sekundarstufe II sowie nachgewiesene umfassende Erfahrung in der Durchführung von Abiturprüfungen

Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

- sichere verwaltungs
- und schulrechtliche Kenntnisse in allen Belangen der allgemeinbildenden Schule
- Erfahrungen und Kompetenzen in moderner Personalführung und -entwicklung, Personalverantwortung und Mitarbeiterförderung auf Grundlage eines auf Wertschätzung, Transparenz und Partizipation beruhenden Führungsstils
- Innovationsfähigkeit und Initiative
- Planungs
- und Organisationskompetenz
- Kommunikations-, Konflikt
- und Teamfähigkeit
- Belastbarkeit
- Motivationsfähigkeit
- interkulturelle Kompetenz
- Genderkompetenz

Allgemeine Hinweise

Aufgrund des Frauenförder
- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.

Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.

Bewerbungen auf Schulleiterinnen
- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.

Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.

Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.

Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.

Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der jeweils geltenden Fassung werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:

- Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle s



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