Alltagshelfer in

vor 2 Wochen


Herzogenrath, Deutschland Stadt Herzogenrath Vollzeit

**Stellenausschreibung**

Bei der Stadt Herzogenrath ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine befristete Teilzeitstelle als

**Alltagshelfer*in (m/w/d) in einer städtischen Kindertageseinrichtung**

zu besetzen.

Die Stelle ist im Amt 51 - Jugendamt - angesiedelt. Der Einsatz erfolgt in der Kindertageseinrichtung „Am Wasserturm“. Es handelt sich um eine befristete Stelle mit 19,5 Wochenstunden. Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.07.2026.

**Ihre wesentlichen Aufgaben**:
Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung (Auf-, Abdecken), Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion u.a.

**Ihre Qualifikationen**:

- Erfahrung im Umgang mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
- Kenntnisse im Bereich der Hygienevorgaben im Küchenbereich sind von VorteilErfahrung im Umgang mit Kindern sind von Vorteil

**Wir bieten Ihnen**:

- die Möglichkeit in einem engagierten Team zu arbeiten
- ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet
- eigenverantwortliches Handeln
- Vermögenswirksame Leistungen
- eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe EG 1ein gefördertes Deutschland-Ticket

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne der Abteilungsleiter, Herr Michels (02406/83-533) und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Frau Dahlmanns, A 10.3 -Personalamt-, (02406/83-225).

Ihre Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 07.09.2025 vorzugsweise online über

oder alternativ auf dem Postweg an:
Stadt Herzogenrath
- A 10 - Haupt
- und Personalamt
- Abteilung 10.3 - Personalwesen

Rathausplatz 1

52134 Herzogenrath

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden gem. Landesgleichstellungsgesetz NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein und verzichten auf Mappen oder Hefter. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet oder können innerhalb einer Frist abgeholt werden. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.