Sachbearbeitung Aufsicht Katastrophenschutz

Vor 7 Tagen


Duesseldorf, Deutschland Bezirksregierung Münster Vollzeit

Die

Bezirksregierung Münster

sucht

eine Sachbearbeiterin /

einen Sachbearbeiter

(m/w/d)

für den Bereich „Aufsicht Katastrophenschutz“

IHR AUFGABENGEBIET

Die Bezirksregierung Münster vereinigt als Mittelbehörde die wichtigsten Fachaufgaben fast aller Landesministerien. Das Dezernat 22 nimmt dabei die Aufgaben der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr wahr. Dazu gehören die Bereiche Brand
- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst sowie zivilmilitärische Zusammenarbeit im Regierungsbezirk sowie die Mitarbeit im Krisenstab der Bezirksregierung Münster. Des Weiteren werden in Abhängigkeit des Wohnsitzes der Antragsteller auch Anträge zur privaten Luftrettung mit landesweiter Zuständigkeit bearbeitet.

Im Rahmen der Bearbeitung von Krisen oder Katastrophen obliegt der Bezirksregierung Münster die Koordination der bezirksweiten administrativen Gefahrenabwehrmaßnahmen. Der Krisenstab bildet dabei das Herzstück einer effektiven Arbeit auf Bezirksebene und vereint alle im Bereich der Gefahrenabwehr involvierten Dezernate der Bezirksregierung. In diesem Zusammenhang ist das Dezernat 22 verantwortlich für die Durchführung des Meldekopfdienstes, damit eine rund um die Uhr Erreichbarkeit der Dienststelle gesichert ist. Des Weiteren ist das Dezernat im Krisenfall neben anderen Aufgaben hauptverantwortlich für die sog. Koordinierungsgruppe (KGS) des Krisenstabes. Die KGS bildet den inneren Kern des Krisenstabes und vereint die für das reibungslose Funktionieren des Stabes erforderlichen Komponenten.

Weitere Informationen zu den beschriebenen Aufgabengebieten des Dezernates Gefahrenabwehr sind auf der Homepage der Bezirksregierung Münster unter dem Stichpunkt „Ordnung und Sicherheit“ abrufbar.

Es erwartet Sie ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz in einem erfahrenen Team, das aus Fachleuten unterschiedlichster Berufsgruppen besteht.

Auf dem Arbeitsplatz sind schwerpunktmäßig folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Das Aufgabengebiet des Dezernat 22 umfasst dabei die bezirksweite Aufsicht in den Bereichen Brand-, Katastrophen-, und Zivilschutz, Leitstellen und Rettungswesen.

Beispielhafte Tätigkeiten:

- Sachbearbeitung, Aufsicht und Beratung im Bereich Zivil
- und Katastrophenschutz,
- Zusammenarbeit mit den unteren Katastrophenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie den Ministerien des Landes NRW,
- Fahrzeug
- und Ausstattungsüberprüfung in Zusammenarbeit mit dem TK des IdF NRW und dem kraftfahrtechnischen Dienst der OFD,
- Durchführung und Teilnahme an Besprechungen und Arbeitsgruppensitzungen auf Bezirks
- und Landesebene,
- Aktive sowie vorbereitende Mitwirkung im Krisenmanagement der Bezirksregierung,
- Durchführung sowie Beobachtung von Krisenmanagement
- und Einsatzübungen.

VORAUSSETZUNGEN

Fachliches Anforderungsprofil
- Den erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder technischen Studiums und eine Führungsausbildung der Freiwilligen Feuerwehr oder anerkannten Hilfsorganisation (min. Zugführer nach FwDV 2 oder vergleichbar)

oder
- Die Laufbahnbefähigung für den feuerwehrtechnischen Dienst der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt.

Wünschenswert ist zudem eine mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr insbesondere im Krisenmanagement oder Zivil
- und Katastrophenschutz. Sehr gute Kenntnisse über die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr und das Gefahrenabwehrrecht des Landes NRW werden daher erwartet.

Persönliches Anforderungsprofil:

- kommunikative Kompetenz
- hohes Maß an Selbstständigkeit/Eigeninitiative
- Gute Kenntnisse in gängiger Bürokommunikationssoftware
- Flexibilität
- Kundenorientierung
- hohes Maß an Teamfähigkeit
- besonders ausgeprägte Problemlösungskompetenz

Bei der Tätigkeit im Krisenstab der Bezirksregierung und speziell im Dezernat 22 ist es möglich mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten in Berührung zu kommen. Die Einwilligung für eine Sicherheitsüberprüfung wird daher vorausgesetzt. Die rechtliche Grundlage ist in diesem Falle das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen in NRW.

DIENSTREISEN

Die Tätigkeit ist mit Dienstreisen verbunden und erfordert auch dienstliche Tätigkeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit, u. a. im Rahmen der Meldekopf-Rufbereitschaft. Die Bereitschaft und Fähigkeit zur Durchführung von Dienstreisen ist zwingend erforderlich (Führerscheinklasse 3). Dienstwagen/Selbstfahrer stehen zur Verfügung.

ARBEITSZEIT

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung der zeitlichen Anforderungen dieser Tätigkeit grundsätzlich möglich.

DIENSTORT

Der Dienstort ist Münster.

VERGÜTUNG

Der Arbeitsplatz bietet bei Vorliegen der eingruppierungsrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit der Eingruppierung in die Entgeltgruppen 10 bis Entgeltgruppe 12 Teil II EntgO TV-L. Sofern die Voraussetzungen für die Übertragung höherwertigerer



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