Karrierechancen in der Strafvollzugsverwaltung
Vor 2 Tagen
Als Beamtin oder Beamter im Allgemeinen Vollzugsdienst unterstützt Du Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, in der Diagnostik, bei der Behandlung, Versorgung und Pflege erkrankter Gefangener in Justizvollzeugeinrichtungen.
Fachliche Anforderungen- Ausgebildete Pflegefachfrauen oder Pflegefachmänner bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger wirken als Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst an der medizinischen Versorgung erkrankter Gefangener in Justizvollzeugeinrichtungen mit.
- Beispielsweise unterstützt Du Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, in der Diagnostik, bei der Behandlung, Versorgung und Pflege.
- Das Erkennen von körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnissen der Inhaftierten steht stets im Vordergrund.
- Mit Deiner Zuwendung und Pflege hast Du großen Anteil daran, dass die Inhaftierten auch nach dem Vollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen können.
- Vorher erfolgreich abgeschlossene dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung – inklusive eines staatlichen Gesundheits- und Krankenpflegeexamens, bzw. abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann
- Für die Verbeamtung kommt es hierauf an: Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- Deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Absolute Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
Das Einstiegsgehalt wird anfangs entsprechend der Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder-Pflegeberufe (KR.TV-L) gezahlt.
Innerhalb von drei Jahren erfolgen die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Start der Ausbildung.
Während der Ausbildung erhältst Du Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW).
Alle Anwärterinnen und Anwärter im Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten derzeit außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge.
Nach bestandener Laufbahnprüfung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis regelmäßig vorgesehen.
Freu Dich auf eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7.
Steige bei uns die Karriereleiter hinauf: Mit zunehmender Berufserfahrung – und entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen Dir unterschiedliche Funktionen offen.