Klinikarzt Orthopädie

vor 2 Wochen


Regensburg, Bayern, Deutschland 1a-Ärztevermittlung GmbH Vollzeit

Facharztstelle für Orthopädie/Unfallchirurgie

Bei 1a-Ärztevermittlung GmbH suchen wir einen Facharzt (m/w/d) für Orthopädie/Unfallchirurgie, zur Besetzung einer Stelle als Oberarzt (m/w/d).
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Unser Auftraggeber

Der Mandant ist ein Fachkrankenhaus für Orthopädie, Rheumatologie und Klinische Immunologie sowie ein Zentrum für orthopädische und rheumatologische Rehabilitation mit einer Größenklasse von 450 - 500 Betten. Die Klinik für Orthopädie II - Zentrum für Wirbelsäulen- und Skoliosetherapie behandelt alle Arten von Wirbelsäulenerkrankungen sowie Deformitäten der Wirbelsäule.
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Aufgaben und Anforderungen

Die vielseitige Tätigkeit umfasst die selbstständige Durchführung von orthopädischen und unfallchirurgischen Eingriffen an der Wirbelsäule, das Mitwirken bei der Planung und Gestaltung komplexer Operationen aller Schwierigkeitsgrade und die Betreuung von Patienten im Stationsbetrieb, in den Sprechstunden und im OP. Darüber hinaus müssen Sie an interdisziplinären Fallbesprechungen teilnehmen und bei der Weiterbildung von Assistenzärzten und medizinischem Hilfspersonal unterstützen. Eine Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst ist ebenfalls erforderlich.
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Anforderungsprofil

Zum Erfolg in dieser Position verfügen Sie über eine Facharztanerkennung für Orthopädie/Unfallchirurgie, mehrjährige Berufserfahrung in der Orthopädie/Unfallchirurgie und Wirbelsäulenchirurgie sowie umfassende Kenntnisse auch in der minimal-invasiven Wirbelsäulenchirurgie und ventralen Zugangsverfahren zur Wirbelsäule. Organisationsvermögen, Kooperationsfähigkeit und hohe soziale und fachliche Kompetenz zeichnen Sie aus.
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Beschäftigungsentgelt

Nach Tarifabrede wird Ihnen ein regelmäßiges Beschäftigungsentgelt in Höhe von 120.000 Euro brutto pro Jahr gezahlt.

Weitere Informationen

Dieses Beschäftigungsentgelt wurde auf Basis des Standorts Regensburg berechnet und kann je nach individueller Leistung variieren. Bitte beachten Sie, dass dies nur ein Vorschlag ist und es sich um eine ungefähre Schätzung handelt. Der tatsächliche Lohn wird vor Vertragsabschluss vereinbart.