Produktionsmechaniker für Spritzgußprozesse
vor 2 Wochen
**Verantwortungsbereich:** Die Einrichtung und Wartung von Spritzgießmaschinen und Peripheriegeräten ist unsere Hauptaufgabe. Wir stellen sicher, dass die Produkte den höchsten Qualitätsstandards entsprechen.
- Durchführung der Teilefreigabe
- Überwachung und Sicherstellung der Produktqualität
- Implementierung kontinuierlicher Verbesserungsprozesse zur Optimierung der Produktion und Qualitätsergebnisse
Wir suchen nach einem qualifizierten Verfahrensmechaniker (m/w/d) oder einer vergleichbaren Fachkraft mit Erfahrung in der Verfahrenstechnik im Bereich Spritzgießen von Kunststoffen. Der ideal besetzte Job erfordert Teamfähigkeit, Flexibilität sowie eine fundierte Ausbildung zum Verfahrensmechaniker (m/w/d). Die Mitarbeit im Drei-Schicht-Modell stellt kein Problem dar.
Wenn Sie eine Ausbildung im Metallbereich haben, bieten wir Ihnen bei Interesse eine Qualifizierung an, um sich in das neue Aufgabengebiet einzuarbeiten.
PVS-Kunststofftechnik bietet eine familiäre Unternehmensatmosphäre, bei der Sie sich gut aufgehoben fühlen und Perspektiven für Ihre weitere Entwicklung sehen können. Unsere langfristige Zusammenarbeit ist unser Ziel. Gemeinsam legen wir uns anspruchsvolle Ziele, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.
Viele Benefits motivieren und sind ein Zeichen unserer Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeitern:
**Löhne und Sozialleistungen**: Angemessene Vergütung nach Ihren Leistungen,
**Flexible Arbeitszeiten**,
**Urlaubsgeld**,
**Weihnachtsgeld**,
**Betriebliche Altersvorsorge mit 20 % Arbeitgeberzuschuss**,
**Vermögenswirksame Leistungen**,
**Krankenversicherung für Zahnersatz**,
**E-Bike-Leasing**,
**Fahrgeldzuschuss**,
**Essenszuschuss**,
**Arbeitskleidung**,
**Portal für Mitarbeiterangebote**,
**Sonderurlaube bei familiären Ereignissen**,
**Sonderzahlungen bei Betriebsjubiläum**,
**Stammzulagen ab 10 Jahre Betriebszugehörigkeit**,
**Weiterbildungsmöglichkeiten**.
Nach dem Grad der Position wird ergänzt: Flexible Arbeitszeiten durch Schichtarbeit, Wochenend- und Feiertagsarbeit.,Schichtzulagen werden anerkannt