Fachgebietsverantwortlicher Vermessung

Vor 7 Tagen


Bocholt, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Kreis Borken Vollzeit

Der Kreis Borken bietet Ihnen eine Herausforderung für Ihre berufliche Weiterentwicklung. Wir suchen einen Fachgebietsverantwortlichen Vermessung, der sich in unserem dynamischen Team einbringen möchte.

Wir bieten Ihnen:

  • ein gutes Arbeitsklima in einem leistungsstarken und engagierten Team
  • gezielte Fortbildungsmöglichkeiten
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • moderne und ergonomisch eingerichtete Arbeitsplätze mit guter Technikunterstützung
  • eine Kantine mit täglich wechselnden, frisch gekochten Gerichten und vegetarischem Angebot

Beim Kreis Borken wird FAMILIENFREUNDLICHKEIT großgeschrieben. Flexible Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuung in den Sommerferien bieten gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das bringen Sie mit:

  • abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Vermessung oder Geoinformation
  • gute Kenntnisse im Umgang mit den rechtlichen Vorschriften im Bereich des Liegenschaftskatasters
  • gute Kenntnisse über den Aufbau und die Durchführung einer Liegenschaftsvermessung
  • gute Kenntnisse fachspezifischer Soft- und Hardware
  • ausgeprägte Bereitschaft zur teamorientierten Zusammenarbeit sowie die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
  • Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Motivation und Belastbarkeit

Ihre Aufgaben:

  • Prüfung und Übernahme von Umlegungs- und Flurbereinigungsverfahren
  • Fachliche und technische Qualifizierung der ALKIS-Daten der Verfahren in Abstimmung mit den Vermessungsstellen und Behörden
  • Homogenisierung der übernommen Daten
  • Abstimmung mit der Flurbereinigungsbehörde und den Umlegungsstellen für die Übernahme von Bodenordnungsverfahren
  • Vorprüfung eigener und beigebrachter Vermessungsschriften und deren Übernahme ins Liegenschaftskataster
  • Mitwirkung beim Testen neuer ALKIS-Verfahrenslösungen und Software-Tools
  • Vorbereitung von Gebührenabrechnungen der Übernahmen

Vergütung:

Die Vergütung erfolgt nach E 11 TVöD. Bei Vorliegen der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Besoldung nach A 11 LBesG NRW vorgesehen.