Einzelhandelskauffrau/man in der Region
Vor 4 Tagen
Agravis Raiffeisen-Markt GmbH ist ein großer Partner für landwirtschaftliche Güter und Dienstleistungen in ganz Deutschland. Wir stellen sieben Monate lang die Woche in Wittlich Arbeitnehmer mit hoher Qualität sicher und freuen uns darüber, weitere Informationen über diese Jobposition preiszugeben.
Das AngebotUnsere Betriebsleitung bietet eine Part-time-Stelle als Verkäufer:in im Einzelhandel im Fachmarkt an. In dieser Rolle stehen Sie unter anderem dem verantwortungsvollen Verkauf wichtiger Artikel zur Verfügung. Der Vertrag sollte eine tariflich geregelte Bezahlung enthalten.
Ihre Aufgaben und ErwartungenDie wichtigste Aufgabe besteht darin, den öffentlich zugänglichen Marktstandort ständig zu besuchen und dort Verkaufsgelegenheiten zu suchen. Ferner müssen alle Bestände regelmäßig geordnet und die Inventur kontinuierlich aktualisiert werden. Mithilfe unserer Mitarbeiter können wir sicherstellen, dass wir immer höchstmögliche Standards erfüllen.
Das GehaltDer Berechnung des Bruttolohns kann nur mit Rücksicht auf die vom Arbeitgeber angegebenen tariflichen Zahlungen vorgenommen werden. Dies könnte je nach Tag etwa so aussehen: Ein Vollzeitbeschäftigter verdient etwa 45 000 Euro jährlich (22,12 € brutto pro Stunde), und volljährige, vollschichtig beschäftigte Personen erhielten etwa 24,32 € brutto pro Stunde. Das Einkommen hängt jedoch stark davon ab, ob die Firmenanteile zweimal oder dreimal pro Woche geleistet werden, also monatlich etwa 40 bis 60 Stunden insgesamt. Den genauen Wert kennen wir leider nicht.
Weitere BedingungenNeben dem festen Lohn berechnen wir Ihnen möglicherweise ebenfalls Überstunden ab 30 %. Hierbei handelt es sich um eine teilbare Last des Arbeitnehmers, die sich aus der absoluten Untergrenze zwischen dem Minimum von null Euro sowie einer variablen Geldsumme, die von beiden Seiten vereinbart wird, zusammensetzt. Bei Ausfallnachweis beginnt der Zahlungsprozess erst beim zweiten Mal innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen. Nach ordnungsgemäßer Absprache und Fälligkeit gehen beide Parteien rückstandslos aus jedem Vertragsverhältnis aus. Auch wenn keine mündliche oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, verpflichten sich beide Parteien zu bestimmten Handlungen. Außerdem haben beide Teile das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, falls etwas gilt, was gegenüber dem Gegner schwer erkennbar ist. Für den Fall der vorzeitigen Kündigung haften die Vertragsparteien abwechselnd gegenseitig für alles.