Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
vor 4 Wochen
Wir suchen einen erfahrenen Schornsteinfeger, der sich auf die Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks spezialisiert hat. Der Kehrbezirk 6 umfasst Ebstorf mit den Ortsteilen Altenebstorf, Tatendorf sowie Hanstedt I mit den Ortsteilen Allenbostel, Eitzen II, Oechtringen, Teendorf, Bode, Brauel, Velgen, Oetzfelde sowie in der Gemeinde Schwienau die Ortsteile Stadorf und Wittenwater sowie Natendorf mit den Ortsteilen Wessenstedt, Hohenbünstorf, Vinstedt, Luttmissen, Schier, Haarstorf, Gut Golste sowie den Ortsteil Seedorf der Stadt Bad Bevensen.
Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden in den §§ 3 ff. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) beschrieben. Bewerber müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen.
Die Auswahl zwischen den Bewerbern erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt. Falls erforderlich, wird ein Auswahlgespräch geführt.
Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den ausgeschriebenen Kehrbezirk erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.
Die Bewerbung ist schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen vollständig in Kopie einzureichen. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Schriftliche Bewerbung, die den Familiennamen, die Vornamen, die Anschrift, die Telefonnummer und, soweit vorhanden, die elektronischen Kontaktdaten des Bewerbers enthält.
- Tabellarischer Lebenslauf, welcher genaue Angaben über die berufliche Vorbildung und den beruflichen Werdegang enthält.
- Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle mit dem Schornsteinfegerhandwerk.
- Zeugnisse mit Noten über die Gesellenprüfung und die Meisterprüfung oder über gleichwertige Qualifikationen.
- Lückenlose Nachweise über die bisherigen hauptberuflichen Schornsteinfegertätigkeiten in den letzten 15 Jahren vor dem Datum der Ausschreibung.
- Nachweis über abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeit oder sonstige Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre die Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde.
- Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und Weiterbildungen sowie Referententätigkeiten in den berufsspezifischen Fort- und Weiterbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung.
- Nachweise über Zusatzqualifikationen, z.B. Betriebswirt (m/w/d) des Handwerks, geprüfter Betriebswirt (m/w/d) nach der HwO, Gebäudeenergieberater (m/w/d), Brandschutztechniker (m/w/d), abgeschlossenes Hochschulstudium (z.B. Versorgungstechnik, Umwelttechnik, techn. Gebäudeausrüstung), Ausbildungsbefugnis im Schornsteinfegerhandwerk.
- Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
- Schriftliche Zustimmungserklärung zur Einholung eines polizeilichen Führungszeugnisses.
- Schriftliche Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate vor Veröffentlichung der Ausschreibung gegen den Bewerber strafgerichtliche Verurteilungen ergangen sind, ein gerichtliches Strafverfahren anhängig geworden ist oder ein anhängiges Ermittlungsverfahren bekannt geworden ist.
- Aktuelle schriftliche Erklärung, dass die gesundheitliche Eignung zur Übernahme des Kehrbezirks und Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten vorliegt.
- Bewerber, die ihre Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben haben, müssen mit der Bewerbung eine schriftliche Erklärung darüber vorlegen, dass sie über die für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
- Bewerber haben schriftlich darüber Auskunft zu erteilen, ob sie sich auch bei einer anderen Behörde für die Verwaltung eines Kehrbezirks beworben haben. Falls ja, ist die jeweils zuständige Bestellungsbehörde anzugeben.
- Schriftliche Erklärung von Bezirksinhabern, dass bei positiver Entscheidung über diese Bewerbung die bestehende Bestellung aufgegeben wird.
- Von Bewerbern ist der Nachweis einer Tätigkeit in einem nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 zertifizierten Betrieb zu erbringen.
Folgende Unterlagen sind darüber hinaus nur von derzeitigen und ehemaligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorzulegen, sofern sie einer anderen Aufsichtsbehörde unterliegen bzw. unterlagen:
17. Schriftliche Erklärung, ob der Bewerber Inhaber eines Bezirks ist oder war, zu welcher Aufsichtsbehörde der Kehrbezirk gehört, ob die Bestellung in den letzten zehn Jahren vor Veröffentlichung der Ausschreibung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 SchfHwG aufgehoben oder widerrufen wurde oder in den letzten zehn Jahren Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG ergriffen oder eingeleitet wurden. Schriftliche Zustimmungserklärung, die Personalakte bei der Behörde, bei der der Bewerber bestellt ist oder war, zur Einsichtnahme anfordern zu dürfen.
Die aufgeführten Unterlagen sind als Kopie in der gemäß Ausschreibung vorgegebenen Reihenfolge einzureichen. Sie werden nicht zurückgesandt.
Die geforderten schriftlichen Erklärungen sind eigenhändig zu unterschreiben. Sie können in einem Schriftstück zusammengefasst werden.
Fremdsprachlich eingereichte Unterlagen ist eine deutsche Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen.
Auf Verlangen des Landkreises Uelzen sind die in Kopie eingereichten Unterlagen im Original oder als amtlich beglaubigte Fotokopien vorzulegen.
Hinweise:
Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Unvollständige oder nicht fristgerecht vorgelegte Bewerbungsunterlagen können zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen.
Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist), einschließlich der Einsendung der vollständigen Bewerbungsunterlagen, gilt das Datum des Posteingangs beim Landkreis Uelzen.
Für die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Uelzen, Kontakt für Rückfragen: Herr König Tel. 0581 – 82 157
www.landkreis-
-
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
vor 3 Wochen
Uelzen, Niedersachsen, Deutschland Landkreis Uelzen VollzeitAufgaben und AnforderungenDer bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wird für den Uelzener Kehrbezirk 6 tätig. Die Aufgaben und Anforderungen werden in den §§ 3 ff. Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) beschrieben. Der Bewerber muss gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des...
-
Schornsteinfegermeister
vor 3 Wochen
Uelzen, Niedersachsen, Deutschland Landkreis Uelzen VollzeitVoraussetzungen für die Bewerbung:Als Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bei Landkreis Uelzen werden wir nach folgenden Kriterien suchen:• Nachweis über abgeleisteten Wehr- oder Zivildienst,• Nachweis über Mutterschutzzeit oder Elternzeit,• Nachweise über berufsspezifische Fort- und Weiterbildungen in den letzten 7 Kalenderjahren vor...
-
Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
vor 2 Monaten
Uelzen, Deutschland Landkreis Uelzen VollzeitBeim Landkreis Uelzen wird zum 01.Vertraulich/ Ausschreibung Nachweis über abgeleisteten Wehr-/ Zivildienst, Mutterschutzzeit, Elternzeit oder sonstige Ausfallzeiten, sofern innerhalb der letzten 15 Jahre die Berufstätigkeit nach der Gesellenprüfung davon unterbrochen wurde. Nachweise über berufsspezifische, produktneutrale Fort- und...