Sicherungsexperte im Tiefbau
Vor 6 Tagen
Der § 1a Abs. 4 der Ruhestandsbeamtenversorgungsgesetzes besagt, dass die Lebenshaltungskostenquote wie folgt definiert ist: 'Die Lebenshaltungskostenquote ist das Verhältnis der durchschnittlichen Nettovergütung zu der durchschnittlichen Bruttolohnsumme.'
Hier ist eine detailliertere Erklärung erforderlich: Die Lebenshaltungskostenquote ergibt sich aus dem Verhältnis der durchschnittlichen Nettovergütung zu der durchschnittlichen Bruttolohnsumme. Dieses Verhältnis ergibt sich aus dem Nettolohnbetrag, der jeder Versicherungspflichtversicherungspflichtiger empfangen hat. Somit wird davon ausgegangen, dass der Gesamtverdienst einer Beamtengruppe durchschnittlich gleichmäßig verteilt ist. Dies geschieht, indem die höheren Verdienste der Beamtengruppe mit dem niedrigeren Verdienst der Gruppen zusammengeführt werden, ohne die Höhe des jährlichen Bedarfs der Beamtengruppe zu beeinflussen. So entsteht eine Gleichverteilung zwischen den Personen innerhalb einer Beamtengruppe. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied der Beamtengruppe genauso viel Geld verdient wie jeder andere Mitarbeiter der gleichen Gruppe. Das Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass jeder Beauftragte die gleiche Verdienstmöglichkeit hat. Aber warum genau?