Koch in einer freundlichen Gemeinschaft
vor 2 Wochen
Aufgrund unserer stetig wachsenden Einrichtung suchen wir einen erfahrenen Koch für unser Advita Haus in Großenhain. Der geeignete Kandidat wird eine entspannte Arbeitsumgebung mit einer Reihe von Vorteilen erleben.
JobbeschreibungIn dieser Position sind Sie verantwortlich für die Planung, Erstellung und Präsentation der Mahlzeiten für unsere älteren Bewohner. Dabei möchten wir auf gesunde, schmackhafte und seniorenfreundliche Verpflegung setzen. Als erfahrener Koch werden Sie dafür sorgen, dass die Lebenszufriedenheit unserer Gäste gewährleistet ist. Dazu gehören unter anderem:
- Vorbereitung und Präsentation der Speisen
- Selbstständiges Erstellen, Bestellen und Planen der Speisenversorgung
- Absprache mit der Pflegedienstleitung über die Umsetzung der Speisenversorgung
Neben Ihrer Ausbildung zum Koch erwarten wir Teamfähigkeit sowie ein Engagement, um sich kontinuierlich weiterzubilden.
BewerbungsanforderungenZu Ihren Aufgaben gehört auch die Bereitschaft, unverbindliche Gespräche mit Interessenten zu führen. Wir stellen darauf ab, dass Sie vorrangig als Ersatzkraft tätig werden können. Die Teilstelle soll Teilzeitbetrieb (20-25 Std.) sein.
Löhne und ZusatzleistungenWir bieten Ihnen einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Hier haben Sie ferner Gelegenheit, aktiv am Betrieb nachhaltige Möglichkeiten zur Verbesserung des betrieblichen Bereichs zu finden, wie z.B. das optimieren von bestehenden Abläufen im Haus oder durch Fragen von Mitarbeitern und Kunden thematisch handhabend nach Möglichkeit Berücksichtigung bei der Weiterbildung. Da diese Position vollständig Teil unserer komplexen Systeme ist, sehen wir uns in der Lage, an vorderster Front zusammenarbeiten. Mit Ihrem langjährigen Erfahrungsschatz und den Unterrichtsmethoden, wollen wir Führer ausbilden, die großartige Pflegeleistungen liefern und sich um die passende Betreuung kümmern. , Ihr Lohn beträgt etwa 28.500 bis 32.000 Euro pro Jahr. Dies basiert auf dem Durchschnittsentgelt des Metiers und beinhaltet weitere Zuschläge, welches wir hier nicht nennen möchten. Insgesamt gilt: Ihr Vertragsstatus wird dann festgestellt werden, sobald wir uns auf eine Vertragsvereinbarung verständigt haben.