Pflegedienstleiter in

vor 3 Wochen


Kirchlengern, Nordrhein-Westfalen, Deutschland AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V. Vollzeit
Stellenbeschreibung

Wir suchen eine motivierte und engagierte Person, die sich für die Leitung des Pflegebereichs und die Anleitung der Pflegeteams begeistert. Die Stelle umfasst 35,00 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe Kr 9c.

Verantwortlichkeiten
  • Unterstützung und Vertretung der Pflegedienstleitung bei der Leitung des Pflegebereichs
  • Sicherstellung und Durchführung der Pflege und Betreuung der Bewohner*innen
  • Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Pflege- und Betreuungskonzepts
  • Unterstützung bei der Steuerung der Personaleinsatzplanung
  • Zusammenarbeit mit allen Personen/Berufsgruppen auf Basis der AWO-Werte
Voraussetzungen
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in mit abgeschlossener Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder Pflegemanagement-Studium (o.ä.)
  • zweijährige Berufserfahrung in der Pflege zwingend, Leitungserfahrung von Vorteil
  • motivierende Mitarbeiterführung, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Kommunikations- und Veränderungskompetenz
  • fundierte Kenntnisse im Qualitätsmanagement, gute Anwenderkenntnisse in MS-Office-Programmen und Pflegedokumentationssoftware
Wir bieten Ihnen
  • Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft
  • Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance
  • Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss
  • Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich
  • Zahlung einer gestaffelten anteiligen Inflationsausgleichsprämie in 2024
  • Dienstabhängige Zuschläge und Zulagen
  • Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrags vom 16. April 2021

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Die Stelle passt nicht so gut zu Ihnen? Macht nichts Weitere Stellen warten auf Sie unter www.perspektive-

Gut zu wissen:

  • Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt.
  • Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen