Bezirksschornsteinfegermeister
vor 1 Woche
Der Landkreis Uelzen sucht einen Schornsteinfeger, der sich auf die Arbeit bei einem öffentlichen Landkreis spezialisiert hat. Das gemeinsame Ziel besteht darin, die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Heizungsanlagen zu gewährleisten. Unsere Gesamtvergütung umfasst knapp 64.000 EUR pro Jahr.
Sicherstellen Sie durch Ihren professionellen Einsatz, dass die Heizungsanlagen stets optimal arbeiten und kein Risiko für Personen oder Umwelt darstellen. Dabei liegt der Fokus sowohl auf dem technischen Zustand als auch auf den rechtlichen Anforderungen. Überprüfen Sie die Anlagen regelmäßig, stellen Sie Schäden fest und führen entsprechende Reparaturen durch. Bereitschaft zur Installation neuer Heizungsanlagen sollte vorhanden sein.
Weitere wichtige Punkte für die Auswahl sind Deutschkenntnisse (§ 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz) und Erfahrung im Bereich des Schornsteinfegers. Dies kann jeder sein, der mindestens die Gesellenprüfung im Beruf absolviert hat und begrifflich versteht, was es bedeutet, als Beschäftigter innerhalb eines Landkreises aktiv zu werden.
Fort- und Weiterbildung: Wir unterstützen unsere Mitarbeiter dabei, ihr Know-how zu erweitern. So können Sie während Ihrer Beschäftigung Maßnahmen wie Referententätigkeiten, Fortbildungen oder berufliche Qualifikationen absolvieren, die gut zum Job passen. Da Ihr Haupteinsatzfeld nicht nur die reine Durchführung von Arbeiten beinhaltet, sondern mehr komplexe Handlungen zusammen mit anderen betreffen, gilt es nachzuweisen, dass Sie über die entsprechenden Kontakte verfügen und wissen, wo sie herkommen. Die Befassung mit der unterbrechungsbedingten Gleichsetzung von Null-, Wehr- und Mutterschutzzeiten gestalten wir so, dass Sie ohne Rücksicht auf die individuellen Lebensphasen handlungsfähig bleiben.
Hinweis: Gemäß § 9 Schornsteinfegerhandwerksordnung (SchfHwO) muss bereits im Zeitpunkt der Bewerbung ein Nachweis darüber vorliegen, dass die letzte Tätigkeit innerhalb der letzten 15 Jahre ebenfalls in diesem Bereich stattgefunden hat. Abgerundet wird dies durch vorausschauende Schulungen im laufenden Kalenderjahr. Zu beachten ist zudem, dass die vom neuen Erlass geforderte Teilnahme am einzelnen Berufstraining oder Fortbildungskurs finanziell unterstützt wird.