Beistand in Unterhaltsfragen
vor 2 Wochen
Die Kreisverwaltung Euskirchen bietet die Möglichkeit, in einer zukunftsfähigen und vielfältigen Organisation zu arbeiten. Die Stelle ist in Vollzeit oder Teilzeit (Job-Sharing) zu besetzen und erfordert Einsatzfreunde, Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen.
Sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst - Betriebliche Altersvorsorge - Vermögenswirksame Leistungen - Mitarbeitenden-Events - Kostenlose Parkplätze - Jobrad-Leasing (für tariflich Beschäftigte) - Gleitzeit, Teilzeit, Möglichkeit zum mobilen Arbeiten - Betriebliches Gesundheitsmanagement u.a. mit kostenlosen Sport- und Gesundheitsangeboten in der Mittagspause
Beschäftigungszweck- Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden und Volljährigen in Fragen des Unterhaltsrechts
- Wahrnehmung der Aufgaben eines Beistandes, insbesondere Berechnung, Geltendmachung, Titulierung und Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen
- Durchführung von Vaterschaftsfeststellungsverfahren
- Tätigkeit als Urkundsperson nach § 59 SGB VIII (z.B. Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen, Unterhaltsansprüche)
- Einstiegsamt des nichttechnischen, allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener Dienst) bzw. Verwaltungslehrgang befinden und diesen zeitnah abschließen
- Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität
- Lernbereitschaft und Fähigkeit, sich schnell und umfassend in die neuen Aufgabenfelder einzuarbeiten
- Gute Kenntnisse in PC-gestützter Büroarbeit (Word, Excel, Infoma)
- Fahrerlaubnis und Bereitstellung des privaten PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung der Kosten nach dem Landesreisekostengesetz
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) - vergleichbar A 10 Landesbesoldungsgesetz NRW bewertet. Der Mitarbeiter erhält ca. 54.500 € brutto pro Jahr.