Kraftfahrer in der Abfallwirtschaft

vor 2 Monaten


Stade, Niedersachsen, Deutschland Landkreis Stade Vollzeit
Stellenbeschreibung

Wir suchen einen erfahrenen Kraftfahrer, der sich in der Abfallwirtschaft bewährt hat. Der Landkreis Stade bietet eine vielfältige Arbeitsumgebung mit einer breiten Palette an Aufgaben.

Ihre Aufgaben
  • Transporte von Abfällen innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes durchführen
  • Container umsetzen, zu- und abplanen
  • mit Baumaschinen und Staplern Fahrzeuge be- und entladen sowie Grünabfälle, Stubben, Kompost etc. aufschieben
  • Abfälle in den Abfallwirtschaftszentren und Wertstoffhöfen annehmen, sichten und zuordnen
  • Fahrzeuge reinigen, pflegen und einfache Instandhaltungsmaßnahmen durchführen
Ihr Profil

Wir suchen einen engagierten und zuverlässigen Kraftfahrer, der über eine abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer oder über eine beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer gemäß § 2 Abs. 4 BKrFQV für den Güterkraftverkehr verfügt. Ein gültiger Führerschein der Klasse CE ist erforderlich.

Folgende Zusatzqualifikationen sind von Vorteil:

  • Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen
  • Gabelstaplerschein
  • ADR-Schein

Die Öffnungszeiten des Abfallwirtschaftszentrums erfordern die Bereitschaft, auch an Samstagen tätig zu sein. Deutschkenntnisse mindestens auf dem Level B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sind erforderlich.

Wir bieten
  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit
  • bei Vorliegen einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 5 TVöD/VKA
  • bei Vorliegen einer beschleunigten Grundqualifikation Berufskraftfahrer gemäß § 2 Abs. 4 BKrFQV eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 4 TVöD/VKA
  • weitere im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, z.B. zusätzliche Altersversorgung (VBL), Leistungsorientierte Bezahlung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • die Möglichkeit zur Nutzung des Jobtickets und des Jobbikes (Fahrradleasing)

Schwerbehinderte und schwerbehinderten Personen gleichgestellte Bewerbende werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.