Aktuelle Jobs im Zusammenhang mit Ausbildung Brandmeisteranwärter - Herzogenrath, Nordrhein-Westfalen - Stadtverwaltung Herzogenrath
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Ausbildung Brandmeisteranwärter
vor 1 Monat
Herzogenrath, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Stadtverwaltung Herzogenrath VollzeitAusbildung zum BrandmeisteranwärterWir suchen nach engagierten und motivierten Personen, die sich für eine Ausbildung zum Brandmeisteranwärter interessieren. Die Ausbildung dauert 18 Monate und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte.Was bietet uns die Stadt Herzogenrath?Sichere BeamtenlaufbahnBestmögliche Betreuung durch geschulte...
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Ausbildung Brandmeisteranwärter
vor 1 Monat
Herzogenrath, Nordrhein-Westfalen, Deutschland Stadtverwaltung Herzogenrath VollzeitAusbildung zum BrandmeisteranwärterWir suchen nach engagierten und motivierten Personen, die sich für eine Ausbildung zum Brandmeisteranwärter interessieren. Die Ausbildung dauert 18 Monate und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte.Was bietet uns die Stadt Herzogenrath?Sichere BeamtenlaufbahnBestmögliche Betreuung durch geschulte...
Ausbildung Brandmeisteranwärter
vor 2 Monaten
Wir suchen nach engagierten und motivierten Einzelpersonen, die sich für eine Ausbildung zum Brandmeisteranwärter interessieren. Die Ausbildung dauert 18 Monate und umfasst sowohl theoretische als auch praktische Inhalte.
Was bietet uns die Stadt Herzogenrath?- Sichere Beamtenlaufbahn
- Bestmögliche Betreuung durch geschulte Ausbilder
- Attraktive Vergütung nach dem Besoldungsrecht NRW
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- geförderter Deutschlandticket
- Optimale Anbindung an Bus und Bahn sowie kostenfreie Parkplätze
- Umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot
- Gemeinsame Freizeit und Sportevents
- Freier Eintritt im Frei- und Hallenbad der Stadt Herzogenrath
Die Zahlung des Anwärter*innensonderzuschlages ist abhängig von der Verlängerung des Anwärter*innensonderzuschlagsgesetzes feuerwehrtechnischer Dienst (aktuell befristet bis zum 31. Dezember 2024). Vom Nettoeinkommen sind Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu zahlen.
Die Anwärter*innenbezüge betragen 1.349,78 Euro brutto. Zusätzlich wird ein Anwärter*innensonderzuschlag von 1.214,80 Euro gezahlt. Insgesamt beträgt somit die Ausbildungsvergütung 2.564,58 Euro.
SchnuppertagBei Interesse kann gerne zwecks persönlichen Kennenlernens und Besichtigung der Feuer- und Rettungswache Herzogenrath ein Schnuppertag vereinbart werden.
Weitere BeschäftigungDie Stadt Herzogenrath bietet eine qualifizierte Ausbildung mit sehr guten Übernahmechancen. Es wird bedarfsgerecht ausgebildet, so dass nach erfolgreich bestandener Prüfung und entsprechenden Leistungen in der praktischen Ausbildung mit einer Übernahme gerechnet, jedoch nicht garantiert werden kann.
Einstellungsvoraussetzungen- erfolgreich abgeschlossene Notfallsanitäter*innenausbildung
- deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
- uneingeschränkte Tauglichkeit und Eignung nach amtsärztlichem Gutachten für den Einsatzdienst im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Nachweis der Atemschutztauglichkeit
- eintragsfreies Führungszeugnis
- mind. Führerschein der Klasse B (PKW), wünschenswert zusätzlich die Klasse C/CE (LKW)
- Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen
- gutes technisches Verständnis und Spaß am Umgang mit technischen Geräten
- koerperliche Fitness und psychische Belastbarkeit
- Teamgeist
- ehrenamtliche Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr
Weitere Auskünfte zur Ausbildung erteilt Herr Schwark, Abteilungsleiter A 32.2 Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz (Tel. 02406/836401) und in dienstrechtlichen Angelegenheiten Frau Fries, A 11 Personalamt (Tel. 02406/83245).
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte vorzugsweise online über https://www.herzogenrath.de/rathausservice/stellenausschreibungen/ oder alternativ auf dem Postweg bis zum 22.09.2024 an:
Stadt Herzogenrath
Der Bürgermeister
A 11 Personalamt
Rathausplatz 15
5134 Herzogenrath
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden gemäß Landesgleichstellungsgesetz NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber*innen vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.