Mobilfunkinfrastrukturplaner Südost
vor 1 Monat
Munich, Bayern, Deutschland
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft GmbH
Vollzeit
Aufgaben- Wir suchen einen erfahrenen Mobilfunkinfrastrukturplaner, der die operative Standortplanung von komplexen Bauprojekten aus dem Bereich der Mobilfunkinfrastruktur realisieren kann.
- Der Kandidat sollte in der Lage sein, Verhandlungen mit Eigentümern geeigneter Liegenschaften zu führen und Vorverträge abzuschließen.
- Er sollte ein gutes Netzwerk in den kommunalen Behörden haben und in der Lage sein, öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen zu beantragen.
- Der Kandidat sollte die Projektdokumentation sicherstellen, den Fortschritt im Projekt kontrollieren und den Projektstatus an den Projektleiter berichten.
- Er sollte auch Akquise- und Planungsbüros steuern.
- Ein abgeschlossenes Studium zum Bauingenieur, Techniker oder Ingenieur der Kommunikationstechnik ist erforderlich.
- Der Kandidat sollte die relevanten Richtlinien und Rahmenbedingungen für den Bau von Mobilfunkanlagen kennen und Grundkenntnisse der technischen Zusammenhänge im Mobilfunk haben.
- Er sollte Erfahrung in der Kommunikation mit Behörden und Kunden haben und gute Entscheidungskompetenz und Kenntnisse in der Verhandlungsführung besitzen.
- Der Kandidat sollte auch fundierte Kommunikations-Skills und einen sehr guten Umgang mit Kunden und Stakeholdern haben.
- Eine hohe Reisebereitschaft (min. 50%) innerhalb der Projekte ist erforderlich.
- Mitarbeit an einem wichtigen Zukunftsthema mit sehr hoher Bedeutung für den Lebensalltag der Menschen in unserem Land.
- Interdisziplinäres Arbeiten in einem motivierten Team mit flacher Hierarchie und viel Gestaltungsspielraum für alle, die gerne die Initiative ergreifen.
- Moderne Arbeitsformen und mobiles Arbeiten.
- Attraktiver Arbeitsplatz in einem Unternehmen des Bundes mit guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Qualifizierungsangebote für Ihre fachliche und persönliche Weiterentwicklung.
- Attraktive Vergütung und Zusatzleistungen in Anlehnung an die tariflichen Regelungen des Öffentlichen Dienstes.